Samoa: Diverse Reiseinfos

Formalien, Visa

Besucher Samoas, ausgenommen Bürger der Volksrepublik China, benötigen für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kein Visum. Bei der Einreise ist jedoch ein Rückflug- bzw. Weiterreiseticket sowie ein mehr als sechs Monate gültiger Reisepass vorzulegen. Wer mehr als 30 Tage bleiben möchte oder Bürger der Volksrepublik China ist, muss ein Visum beantragen. Das Visum muss bei der Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden. Die zuständige Botschaft für Deutschte und EU-Bürger befindet sich in Brüssel.
Die Einfuhr von Tieren und Pflanzen bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen Behörde in Apia.

Wie gelangt man nach Samoa?

Samoa wird von Air New Zealand täglich von Auckland aus angeflogen und ein Mal pro Woche von Los Angeles sowie von Tongatapu. Polynesian Airline fliegt Samoa von Auckland, Honolulu, Melbourne, Nadi, Niue, Pago Pago, Sydney, Tongatapu und Wellington an. Air Pacific fliegt Samoa von Nadi ein Mal pro Woche an. Air Samoa fliegt ebenfalls.

Devisen

Die Landeswährung von Samoa ist der Tala, der auch als WS $ (Dollar) bezeichnet wird.
Ein Tala besteht aus 100 Sene (Cent). Jede größere Währung, so auch der Euro, kann in Tala umgetauscht werden.
Kreditkarten wie Visa, Mastercard, American Express, Diners & JCB akzeptieren die meisten Hotels sowie einige Restaurants und Geschäfte. Traveller's Cheques werden in den meisten Banken und Hotels akzeptiert.
Es besteht keine Beschränkung hinsichtlich der Einfuhr von Devisen. Die Landeswährung darf jedoch nicht ausgeführt werden.

Warenein- und -ausfuhr

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Es ist verboten pornografisches Material oder rezeptpflichtige Medikamente einzuführen.

Zollfreiheit
Zollfrei ist die Einfuhr von 200 Zigaretten oder 250 g Tabak oder 50 Zigarren und 1 Liter Spirituosen.

Reisen im Land

Bus
Die malerisch bunten Busse gehören meistens einzelnen Dörfern. Die Abfahrtzeiten sind nicht aufeinander abgestimmt. Es ist grundsätzlich nicht einfach, eine verlässliche Auskunft über die Abfahrtzeiten zu erhalten. Das Bussystem stellt daher kein zuverlässiges Verkehrsmittel dar.

Straßen
Es gibt 790 km Straßen, von denen 332 km geteert sind. Die beiden Hauptinseln sind fast durchgehend von einer geteerten Uferstraße umgeben.

Mietwagen
Es gibt mehrere Mietwagenverleihe. Es ist jedoch zu beachten, dass der internationale Führerschein nicht anerkannt wird. Eine Fahrerlaubnis kann gegen eine Gebühr von 10 WS$ bei der Hauptwache der Polizei in Apia oder anderen Polizeistationen erworden werden. Mitzubringen ist ebenfalls ein Passfoto und der heimische Führerschein.Teilweise reicht auch nur die Vorlage des Führerscheins. Man erhält dann eine Quittung für die 10 WS$, die auch gleichzeitig die Fahrerlaubnis darstellt.

Fährverbindungen
Apia, Asau, Mulifanua, Salelologa. Es gibt eine regelmäßige Fährverbindung von Apia nach Pago Pago, das auf Amerikanisch-Samoa liegt. Die Samoa Shipping Corporation verbindet die Inseln Upolu und Savaii täglich miteinander.
Von Apia aus fährt eine Fähre nach Tokelau, die zugleich die einzige Verbindung des Inselatolls mit der Außenwelt darstellt.

Flugverbindungen
Flughäfen auf der Insel Upolu:
Faleolo International Airport (APW) liegt 35 km westlich von Apia.
Fagalii Airport (FGI) liegt östlich vom Zentrum Apias, ca. 5 Minuten Autofahrt.

Flughäfen auf der Insel Savaii
Maota Airport (MXS) liegt südlich von Salelologa
Asau Airport (AAU) liegt nordwestlich von Savaii
Die Polynesian Airline verbindet die Inseln untereinander.

Verkehrsregeln

In Samoa herrscht seit dem 9.9.2009 Linksverkehr. der Grund für die Umstellung linkt darin, den Import von Autos aus Ländern in der Region mit Linksverkehr - das Lenkrad befindet sich auf der rechten Seite - zu erleichtern.

Höchstgeschwindigkeiten
Grundsätzlich sind, neben den dargestellten allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Schilder gekennzeichneten Geschwindigkeitsbegrenzungen strikt zu beachten.

  • Innerorts: In Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 mph (40 km/h)
  • Landstraßen: Auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 35 mph (56 km/h)
  • Schnellstraßen: nicht vorhanden
  • Autobahnen: nicht vorhanden

Besondere Vorschriften
Man sollte unbedingt langsam durch die Dörfer fahren, um weder Kinder noch die oft frei herumlaufenden Schweine anzufahren.

Promillegrenze
Es besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkohol von 0 Promille.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Samoa lautet:

WS

Vertretungen von Samoa

Botschaft
Die diplomatischen Interessen des unabhängigen Staates Samoa werden in Europa von der Botschaft in Brüssel/Belgien wahrgenommen.

Botschaft von Samoa
20 Avenue de I'Orée
Brüssel/Belgien
Tel: 0032 - (0)2 - 660 8454
Email: samoaembassy@skynet.be
www.govt.ws

Deutsche Vertretungen auf Samoa

Botschaft
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält auf Samoa keine eigene Botschaft, sondern ist lediglich mit einem Honorarkonsulat vertreten. Zuständig ist die Botschaft in Wellington, Neuseeland.

Deutsche Botschaft in Wellington
Hobson Street 90-92
Thorndon 6011
Wellington 4160
Tel: 0064 - (0)4 473 60 63
Email: info@wellington.diplo.de
www.wellington.diplo.de

Die deutsche Botschaft in Wellington ist weiterhin zuständig für:

Österreichische Vertretungen für Samoa

Botschaft
Österreich unterhält auf Samoa keine eigene Botschaft. Zuständig ist die Botschaft in Canberra, Australien.
Botschaft in Canberra
12 Talbot Street
Forrest, ACT 2603
Tel: 0061 - 2 - 6295 1533
Email: canberra-ob@bmaa.gv.at
www.aussenministerium.at/canberra
www.austria.org.au

Die österreichische Botschaft in Canberra ist weiterhin zuständig für:

Schweizer Vertretungen für Samoa

Botschaft
Die Schweiz unterhält auf Samoa keine eigene Botschaft. Zuständig ist die Botschaft in Wellington, Neuseeland.

Botschaft, Embassy of Switzerland in Wellington
10 Customhouse Quay, Level 12
6140 Wellington
Tel: 0064 - (0)4 - 472 1593
Email: wel.vertretung@eda.admin.ch
http://www.eda.admin.ch/wellington

Die schweizer Botschaft Botschaft in Wellingtion ist weiterhin zuständig für:

Fremdenverkehrsämter

Samoa Tourism Authority
P.O. Box 2272
Apia, Samoa
Tel: 00685 - 63 500
Email: info@visitsamoa.ws
www.visitsamoa.ws  

Niederlassung in Neuseeland
P.O. Box 68 423 Newton
Auckland
New Zealand
Tel: 0064 - 9 - 379 6138
Email: samoa@samoa.co.nz

Niederlassung in Australien
Level 9,99 York Street
NSW
Australia
Tel: 0061 - 2 - 9279 4808
Email: samoa@ozemail.com.au

Niederlassung in Großbritannien
Unit 11 Blades Court
121 Deodar Rd
London SW15 2NU
Email: kate@representationplus.co.uk

Infektionserkrankungen

In Samoa ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Erkrankungen zu rechnen:

  • Malaria, es besteht auf dem Inselstaat kein Malariarisiko.
  • Dengue-Fiebererkrankung
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u. a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien.
  • Filariose

Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Samoa werden Impfungen gegen die folgenden Krankheiten empfohlen:

  • Diphtherie
  • Hepatitis A und B
  • Tetanus
  • Typhus

Impfpflicht
Für alle Personen mit einem Alter über 1 Jahr, die aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen Gelbfieber.

Die meisten Leute werden in Deutschland bereits im frühen Kindesalter gegen eine Reihe von Infektionskrankheiten geimpft. Allerdings hält der Impfschutz nur bis zu 10 Jahren, in manchen Fällen sogar kürzer. Daher sollte vor einer Auslandsreise genau überlegt werden, gegen welche Infektionserkrankungen in dem betreffenden Land eine Impfung erforderlich bzw. sinnvoll ist und ob der ggf. vorhandene Impfschutz eventuell nicht zu lange zurückliegt.
Die Kosten für die folgenden Impfungen werden seit Juni 2007 von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet.
Es entfällt dabei sogar die 10 € Praxisgebühr – aber die Versicherten müssen in der Regel allerdings die gesetzliche Zuzahlung entrichten, die 10% des Impfstoffpreises beträgt – das sind mindestens 5 € und maximal 10 €. Unter diesen Voraussetzungen sind die folgenden Impfungen kostenfrei:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Meningokokken-Meningitis
  • Pneumokokken
  • Polyo (Kinderlähmung)
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Tollwut
  • Typhus

Auch die Kosten einer Malaria-Prophylaxe werden von einigen Krankenkassen ersetzt.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel (vorher erkundigen) ebenfalls die genannten Kosten.

Aktuelle Warnhinweise

Es ist auf Samoa mit Taifunen zu rechnen. Außerdem kann es zu Vulkanausbrüchen und Erdbeben kommen. Außerhalb der Lagunen besteht die Gefahr von starken Strömungen.
Informationen über Gefahren erhalten Sie hier

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de

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