Saudi-Arabien: Diverse Reiseinfos

Ein- bzw. Ausreisebestimmungen

Reisende aus der EU benötigen für die Einreise nach Saudi-Arabien einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass, ein Rückflug- bzw. Weiterreiseticket sowie ein Visum. Für dieses ist die Vorlage einer persönlichen Einladung erforderlich. Des Weiteren sollte kein Eintrag israelischer Behörden im Reisepass vorhanden sein. Touristenvisa werden nur in geringer Anzahl und für Gruppenreisen vergeben. Ledige Frauen unter 45 Jahren dürfen nicht einreisen.
Generell dürfen saudische Frauen nur in Begleitung männlicher Verwandter reisen bzw. müssen von einem Verwandten vom Flughafen abgeholt werden. Für Pilgerfahrten werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt.

Erteilung von Visa in Deutschland

Visa-Abteilung der Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
Kurfürstendamm 63
D-10707 Berlin
www.saudibotschaft.de

Wie gelangt man nach Saudi Arabien?

Direktflüge aus Europa gehen von Frankfurt/Main nach Jeddah sowie von Genf nach Riad. Ein weiterer internationaler Flughafen befindet sich in Dammam.

Die bedeutendsten internationalen Passagierhäfen sind Dammam am Persischen Golf sowie Jeddah und Yanbu am Roten Meer. Zwischen Saudi-Arabien und Ägypten besteht regelmäßiger Personenfährverkehr, zwischen Duba, auch Dhiba genannt, und Hurghada verkehrt eine Autofähre.

Die wichtigsten Fernverkehrsstraßen verbinden Dammam, Medina und Jeddah mit Amman in Jordanien. Weitere Straßen führen nach Jemen, Katar und in die Vereinigten Arabischen Emirate. Eine Dammstraße wurde von Al Khobar nach Bahrain gebaut.

Busverbindungen werden zwischen Saudi-Arabien und Bahrain sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten angeboten.

Reisen im Land

Flugverbindungen
Saudi-Arabien verfügt über insgesamt 202 Flughäfen bzw. Landebahnen. Es bestehen regelmäßige Flugverbindungen zwischen allen größeren Städten des Landes.

Eisenbahn
Das Streckennetz des Landes umfasst etwa 1.400 km. Die wichtigste Eisenbahnverbindung führt von Riad über Harad, Hofuf und Dhahran nach Dammam.

Bus
Das nationale Busnetz verbindet alle größeren Städte und ländlichen Regionen durch planmäßigen Linienverkehr miteinander.

Fährverbindungen
Die Küstenschifffahrt ist auch für den Personenverkehr von großer Bedeutung. Darüber hinaus können Dhaus, große, bauchige Holzschiffe, gemietet werden.

Straßen
Das Straßennetz des Landes umfasst über 150.000 km, davon sind etwa 45.500 km befestigt. Es verbindet alle größeren Städte und ländlichen Regionen miteinander.

Auto, Mietwagen
Für das Anmieten eines Mietwagens ist ein Mindestalter von 25 Jahren erforderlich. Des Weiteren benötigt man einen Führerschein mit beglaubigter arabischer Übersetzung (gilt bis zu 3 Monaten) oder einen Internationalen Führerschein.
Klugerweise fährt man im Land nicht selber, da bei Unfällen fast immer der Ausländerschuld ist

Taxis
In den Städten fahren Taxis, deren Fahrpreis im Voraus vereinbart werden sollte.

Verkehrsregeln

Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollten sich Autofahrer strikt an die im Land geltenden Verkehrsregeln halten. Unabhängig von den hier gegebenen Informationen ist es empfehlenswert, beim ADAC, dem AvD oder den Verkehrsclubs Saudi-Arabiens detailliertere Informationen einzuholen.

Höchstgeschwindigkeiten

  • Innerorts: In Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h.
  • Landstraßen: Auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h.
  • Autobahnen: Auf Autobahnen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 150 km/h.

Daneben ist selbstverständlich auf die jeweils aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Ort zu achten, die durch Verkehrsschilder angezeigt werden.

Besondere Vorschriften
Für Frauen ist das Auto- oder Fahrradfahren in Saudi-Arabien verboten. Auch das Autofahren zusammen mit Männern, mit denen sie weder verwandt noch verheiratet sind, ist für Frauen nicht gestattet.

Da Nicht-Muslime Mekka und dessen Umgebung nicht betreten dürfen, müssen sie die so genannte »Christliche Umgehungsstraße« benutzen.

Bei Verkehrsunfällen erfolgt die Klärung der Schuldfrage auf eine sehr willkürliche Art. Des Weiteren werden vielerlei Verkehrsverstöße mit Gefängnisstrafen geahndet.

Fast alle Straßenbezeichnungen und Wegweiser sind ausschließlich in Arabisch.

Promillegrenze
Die offizielle Promillegrenze liegt in Saudi-Arabien bei 0,0 Promille. Jegliche Alkoholvergehen werden streng bestraft.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Saudi-Arabien lautet:

KSA

Devisen, Waren

Die Landeswährung von Saudi-Arabien ist der Saudi-Arabische Riyal RI
1 Saudi-Arabischer Riyal = 100 Halalah
5 Halalah = 20 Qurush

Ladenöffnungszeiten
Die Geschäfte in Saudi-Arabien sind täglich von 9.00 bis 12.00 sowie von 16.00 bis 22.00 Uhr geöffnet. Die meisten Supermärkte haben jedoch durchgehende Öffnungszeiten. Während des Fastenmonats Ramadan sind allerdings fast alle Läden geschlossen, ebenso während der täglichen fünf Gebetszeiten.

Günstige oder landesspezifische Waren, Souvenirs
Beliebte Souvenirs aus Saudi-Arabien sind Schmuckstücke, Bronze- und Messingartikel, wie z. B. Lampen, sowie Truhen mit Messingbeschlägen.

Infektionserkrankungen

In Saudi-Arabien ist mit den folgenden Infektionserkrankungen, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz nicht oder eher selten vorkommen, zu rechnen:

  • Malaria
    Ein Infektionsrisiko besteht in den ländlichen Gebieten der Südwest-Provinzen. Kein Malariarisiko besteht in Jeddah, Mekka, Medina und Taif. Etwa 80-90% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana.
  • Amöbenruhr
  • Bakterienruhr
  • Bilharziose
  • Chikungunya
  • Cholera
    Ein Infektionsrisiko besteht nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Dengue Fieber
  • Darminfektionen
    Diese können durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u. a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen und Wurmbefall sowie alle möglichen Arten an Viren und Bakterien, hervorgerufen werden.
  • Fleckfieber,
  • Hepatitis A und B
    Eine Infektion mit Hepatitis B ist nur bei den Personen möglich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte haben.
  • Kala-Azar
  • Leishmaniose
  • Kinderlähmung, Polio
  • Tetanus
  • Tollwut
  • Typhus
    Ein Infektionsrisiko besteht nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen.

Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Saudi-Arabien werden im Prinzip dieselben Impfungen wie sie auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz üblich sind empfohlen:

  • Cholera
    Eine Impfempfehlung besteht für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können.
  • Diphtherie
    Eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Hepatitis A und B
    Eine Impfung gegen Hepatitis B ist nur für die Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder die sexuelle Kotakte suchen.
  • Kinderlähmung, Polio
    Eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Meningokokken-Meningitis
  • Tetanus
    Eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Typhus
    Eine Impfempfehlung besteht für Reisende, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Impfpflicht
Bei der Einreise und für den Aufenthalt in Saudi-Arabien bestehen folgende Impfvorschriften:

1. Gelbfieber
Alle Personen, die älter als 1 Jahr sind und die aus einem von der WHO als Gelbfieber-Infektionsgebiet ausgewiesen Land einreisen, müssen über den Nachweis einer Impfung gegen Gelbfieber verfügen.

  • Gelbfieberimpfung von Kindern
    In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über 1 Jahr, in einigen Ländern sogar ab 6 Monaten. Dazu ist festzustellen:
    Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen wie z. B. Enzephalitis. Rund zwei Drittel der davon Betroffenen waren Kinder unter 6 Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber-Infektionsgebiete dann gemieden werden.
    Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden!

2. Kinderlähmung
Alle Personen unter 15 Jahren, die aus einem Land einreisen, in dem das Polio-Virus von der WHO gemeldet wurde, müssen über eine Polioimpfung verfügen und sie nachweisen können.

3. Miningokokken-Meningitis
Pilger, insbesonders während der Hadsch (Hajj), also der vorgeschriebenen Pilgerfahrt nach Mekka, müssen über eine Impfung gegen Meningokokken verfügen. Dabei darf der Impftermin nicht weniger als zehn Tage und nicht länger als drei Jahre vor der Einreise liegen.

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land, vor allem bei Reisen in die oben genannten Gebiete, ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.

Warnhinweise

Auswärtiges Amt (AA) der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de

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