Wie gelangt man nach Togo?
Flugzeug
Es existieren zahlreiche reguläre Flugverbindungen von verschiedenen europäischen Flughäfen aus nach Lomé. Indes sind Direktflüge nach Togo meist um vieles teurer als Flüge nach Accra (Ghana), von wo aus man mit komfortablen, klimatisierten sowie recht preiswerten Bussen zur Grenzstadt Aflao weiterreisen kann. In Aflao müssen die Reisenden dann über die Grenze laufen und auf togolesischer Seite ein anderes Transporttmittel finden.
Schiff
Von Lomé und anderen Küstenhäfen gehen Fähren nach Benin und Ghana.
Bus
Überlandbusse fahren von Burkina Faso, Ghana und Benin aus nach Togo.
Busch-Taxis
Die so genannten Busch-Taxis, meist viertürige Wagen fahren mit vier Leuten hinten und zwei vorne, fahren entweder von Accra (Ghana) oder von Benin aus. Mehr als $5 wird eine Fahrt nach Lomé nicht kosten. Von dort fahren wiederum andere Busch-Taxis weiter in mehr ländliche Gebiete. Es ist auch möglich, das ganze Busch-Taxi für sich alleine zu mieten. Um den besten Fahrpreis zu bekommen, sollte man die Summe für sechs Fahrgäste zugrunde legen und dann den Preis herunterhandeln.
Auto
Togo ist durch Straßen mit Benin, Ghana und Burkina Faso verbunden. Der Trans-West African Coastal Highway verläuft nämlich durch Togo und verbindet das kleine Land mit seinen Nachbarn Benin, Elfenbeinküste, Ghana und Nigeria. Wenn die Bauarbeiten in Liberia und Sierra Leone beendet sind, wird der Highway in weitere 7 ECOWAS-Länder führen. Eine geflasterte Autobahn verbindet Togo auch mit Burkina Faso, von wo es dann weiter nach Mali und in den Niger geht.
Reisen im Land
Flugverbindungen
Eine Inlandflugverbindung gibt es zwischen Niamtougou und Lomé.
Fährverbindungen
Zwischen den Küstenhäfen besteht Fährverkehr, der Haupthafen ist Lomé. Außerdem verfügt Togo über ca. 50 km schiffbare Wasserwege.
Bus
Das Land verfügt über ein regionales Busnetz.
Eisenbahn
Das Eisenbahnnetz in Togo besteht aus über 550 km Strecke. Täglich fahren Züge von Lomé nach Atakpamé und Blitta, nach Kpalimé und nach Aného.
Taxi und Taxi-Moto
Man kann in togolesischen Städten auch mit Taxi-Motos reisen. Das sind Motorrad-Taxis, die einen recht preiswert fast überall hinbringen. Diese "Taxifahrer" erkennt man daran, dass sie meist Basecaps und Sonnenbrillen tragen. Sie werden durch Hupen oder Winken auf sich aufmerksam machen. Eine kürzere Fahrt sollte nicht mehr als 500 CFA kosten.
Gewöhnliche Taxis sind an den gelben Aufschriften zu erkennen. Außerdem steht ihre Registrierungsnummer an der Seite des Autos. Man sollte den Fahrpreis (inklusive Trinkgeld) vor Fahrtantritt immer aushandeln, um böse Überraschungen zu vermeiden.
In größeren Städten ist es manchmal sicherer, einen Polizisten darum zu bitten, ein Taxi für einen heranzuwinken. Ein kleines Trinkgeld wird dieser aber erwarten.
Autoverkehr und Mietwagen
Ein Straßennetz von etwa 8.000 km (ca. ein Drittel davon ist asphaltiert) verbindet die meisten Ortschaften miteinander, während der Regenzeit ist es jedoch größtenteils unbefahrbar. Ein internationaler Führerschein wird für das Mieten eines Autos benötigt.
Internationales Kfz-Kennzeichen
Das internationale Kfz-Kennzeichen von Togo lautet:
RT |
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Formalien und Visa
Touristen aus den EU-Ländern benötigen für die Einreise nach Togo einen gültigen Reisepass und ein Visum.
Visa-Abteilung der Botschaft von Togo
Grabbeallee 43
13156 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 48 47 64 71
Landeswährung, Devisenvorschriften
Die Landeswährung von Togo ist der CFA Franc:
1 CFA-Franc = 100 Centimes.
Togo gehört zur Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion. Der ISO-4217-Code des Franc CFA lautet hier XOF.
Der CFA-Franc (Communanté Financiére Africaine) ist die Währung in 14 afrikanischen Staaten, die in der Regel früher französische Kolonien waren: Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Republik Kongo, Tschad, Zentralafrikanische Republik, Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoite, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal sowie Togo. Er ist fest an den Euro gebunden.
Ein- und Ausfuhr der Landeswährung
Die Einfuhr der Landeswährung ist unbegrenzt möglich, ab 1 Mio. CFA-Fr besteht jedoch Deklarationspflicht. Bei der Ausfuhr besteht Deklarationspflicht ab 500.000 CFA-Fr.
Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen
Die Einfuhr von Fremdwährungen ist auf den Gegenwert von 1 Mio. CFA-Fr beschränkt, es besteht Deklarationspflicht. Die Ausfuhr darf nur in Höhe des bei der Einfuhr deklarierten Betrages erfolgen.
Waren und Zollbestimmungen
Günstige Waren, Souvenirs
In Togo werden von den Touristen gern einheimische Wachsdrucke, Indigostoffe, Gold- und Silberschmuck, Masken und Holzskulpturen erworben. Es gibt dort auch Kente- und Farbdruckstoffe aus Ghana sowie Stickereien, Batik und Spitze aus Holland zu kaufen. Auf dem Marché des Féticheurs in Lomé, dem größten Fetischmarkt Westafrikas, wird traditionelle einheimische Medizin verkauft.
Zollbestimmungen
Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Togo eingeführt werden:
- 100 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 200 g Tabak (Frauen nur 100 Zigaretten)
- 1 Flasche Spirituosen und 1 Flasche Wein von Personen über 15 Jahren
- 500 ml Eau de Toilette und 250 ml Parfüm.
Infektions-Erkrankungen
In Togo ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektions-Erkrankungen zu rechnen:
- Malaria : Es besteht landesweit und ganzjährig ein hohes Malaria-Infektionsrisiko, das während der Regenzeit erhöht ist. Zwischen 80% und 90% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana.
- Amöbenruhr
- Bakterienruhr
- Bilharziose
- Cholera - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
- Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten von Viren und Bakterien
- Filariose
- Fleckfieber - besonders im Nordosten des Landes
- Gelbfieber
- Guinea Wurm
- Hepatitis A und B
- Kala-Azar
- Lambliasis
- Meningokokken-Meningitis
- Kinderlähmung, Polio
- Leishmaniose
- Schlafkrankheit
- Tollwut
- Typhus
- Zeckenbissfieber
Impfempfehlungen
- Diphtherie - eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
- Gelbfieber
- Guineawurm-Infektion
- Hepatitis A und B
- Kinderlähmung, Polio - eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
- Meningokokken-Meningitis
- Tetanus - eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
- Tollwut - aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können.
- Typhus - aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.
Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber. Da Togo zu den von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebieten zählt, ist eine Gelbfieberimpfung auch dann dringend angeraten, wenn man aus einem Land einreist, das nicht zu den Gelbfieber-Infektionsgebieten gehört (z..B. aus Europa) - auch wenn in diesem Fall keine Impfpflicht besteht.
Gelbfieberimpfung von Kindern
In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieber impfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über einem Jahr, in einigen Ländern sogar ab sechs Monaten. Dazu ist festzustellen: Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. Enzephalitis. Rund Zweidrittel der davon Betroffenen waren Kinder unter sechs Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber -Infektionsgebiete dann gemieden werden.
Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber -Impfstellen durchgeführt werden!
Aktuelle Warnhinweise
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de/de
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