Gambia: Diverse Reiseinfos

Wie gelangt man nach Gambia?

Flugzeug
Direktflüge gehen ab Frankfurt und Genf nach Banjul.

Schiff
Banjul hat einen internationalen Seehafen. Fähren fahren regelmäßig von Banjul nach Dakar und Ziguinchor in Senegal.

Auto, Bus
Der 480 km lange Trans-Gambia-Highway verbindet Banjul mit Dakar in Senegal.

Reisen im Land

Flugverbindungen
Inlandflüge gibt es in Gambia nicht.

Eisenbahn
Gambia hat kein Schienennetz.

Bus
Ein Busnetz verbindet alle größeren Ortschaften des Landes. Darüber hinaus verkehren Sammeltaxis.

Straßen, Mietwagen
Das Straßennetz des Landes umfasst insgesamt etwa 2.700 km, davon sind ca. 1.000 km asphaltiert. Nördlich und südlich des Gambia-Flusses führt jeweils eine Fernverkehrsstraße quer durch das ganze Land. Die unbefestigten Straßen sind in der Regenzeit oft nicht passierbar. Mietwagen gibt es fast ausschließlich im Großraum Banjul/Serekunda. Der internationale Führerschein wird für Aufenthalte bis zu drei Monaten akzeptiert.

Fährverbindungen
Der Gambia-Fluss ist auf rund 390 km schiffbar, bis etwa zur Hälfte sogar mit Hochseeschiffen. Es existieren heute jedoch keine regelmäßigen Langstreckenverbindungen mehr. Über den Fluss führen mehrere Fährverbindungen. Zwischen Banjul und Barra am nördlichen Ufer der Gambia-Mündung verkehrt eine Autofähre.

Am 26. September 2002 kenterte die senegalesische Fähre "Le Joola", die sich auf einer Fahrt von südsenegalesischen Ziguinchor nach Dakar befand, vor der Küste Gambias. Die nur für rund 550 Personen zugelassene Fähre war mit über 1.900 Passagieren hoffnungslos überladen. Bei dem Unglück kamen nach offiziellen Angaben 1.863 Menschen ums Leben.

Verkehrsregeln

In Gambia herrscht Rechtsverkehr. Um Ärger zu vermeiden, sollte man sich strikt an die im Land geltenden Verkehrsregeln halten. Die dargestellten Höchstgeschwindigkeiten können natürlich durch Verkehrsschilder verringert oder auch erhöht werden. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen empfehlenswert, beim ADAC, dem AvD detaillierte Informationen einzuholen.

Höchstgeschwindigkeiten
Grundsätzlich sind, neben den dargestellten allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Schilder gekennzeichneten Geschwindigkeitsbegrenzungen strikt zu beachten.

  • Innerorts: In Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h, aber auf Grund der Straßenbeschaffenheit sollte möglichst nicht über 30 km/h gefahren werden.
  • Landstraßen: Auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h

Promillegrenzen
Da Gambia ein islamisches Land ist, sollte vor dem Fahren überhaupt kein Alkohol konsumiert werden.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Gambia lautet:

WAG

Gambia Tourism Authority
P.O. Box 4085
Kololi
Gambia
Tel: 00220 - 446 2491
Email: info@gta.gm
www.visithegambia.gm

Gambia: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Reisende aus der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für einen Aufenthalt in Gambia von bis zu drei Monaten kein Visum. Benötigt wird ein bei der Einreise noch drei Monate gültiger Reisepass, Rückreisetickets sowie ausreichende Geldmittel. Bei der Einreise aus einem Gelbfieber-Gebiet muss eine gültige Gelbfieber-Impfung nachgewiesen werden.

Devisen, Souvenirs

Die Landeswährung von Gambia ist der Dalasi (D) = 100 Butut.

  • Landeswährung
    Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt gestattet.
  • Fremdwährungen
    Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt gestattet.

Souvenirs
Touristen kaufen in Gambia gern Holzschnitzereien, mit Perlen besetzte Gürtel, Silber- und Goldschmuck, Lederwaren und T-Shirts aus bunt bedrucktem und besticktem Baumwollstoff sowie diverse Handarbeiten aus Stroh, Perlen, Leder, Stoff oder Metall.

Warenein- und Warenausfuhr

Für den persönlichen Gebrauch bestimmte Gegenstände (Fotoapparat, Videokamera, Walkman, Radio, Filme) dürfen zollfrei eingeführt werden. An Genussmitteln sind 200 Zigaretten oder 250 g Tabak sowie 1 l Spirituosen gestattet. Pflanzen dürfen nur mit einer speziellen Genehmigung eingeführt werden. Hinsichtlich der Ausfuhr von Waren sind keinerlei Beschränkungen bekannt.

Gambia: Reisemedizin, Risiken

Bei Unfällen, Gewalttaten oder Erkrankungen ist eine gute medizinische Versorgung oft lebensrettend, aber zumindest für den Krankheitsverlauf und die spätere Prognose von entscheidender Bedeutung.

Infektions-Erkrankungen

In Gambia ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektions-Erkrankungen zu rechnen:

  • Malaria : Es besteht landesweit einschließlich der Städte ganzjährig ein relativ hohes Risiko für eine Infektion mit dem Malariaerreger. Etwa 80% bis 90% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana.
  • Amöbenruhr
  • Bakterienruhr
  • Bilharziose
  • Chikungunya : Eine für einen gesunden erwachsenen Menschen nicht tödliche, aber schwere Virus-Erkrankung, die durch die Stechmücke "Aedes albopictus" (Tigermücke) übertragen wird. Der Name der Erkrankung stammt aus der Swahili (Kisuaheli)-Sprache und bedeutet in etwa: "der gekrümmt geht".
  • Cholera : Ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Kala-Azar
  • Lassafieber
  • Leishmaniose
  • Meningokokken-Meningitis
  • Kinderlähmung, Polio
  • Tetanus
  • Tollwut
  • Typhus: Ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können.
  • Zeckenbissfieber

Impfempfehlungen

  • Cholera - aber nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können
  • Diphtherie - eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B - eine Impfung gegen Hepatitis B ist aber nur für diejenigen Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder sexuelle Kotakte suchen.
  • Kinderlähmung, Polio - eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Meningokokken-Meningitis
  • Tetanus - eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Tollwut - aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können.
  • Typhus - aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können.

Impfpflicht
Es besteht eine Impfpflicht gegen Gelbfieber für alle Personen, die aus einem Gelbfieber -Gebiet einreisen.

Gelbfieber impfung von Kindern

In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieber impfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über ein Jahr, in einigen Ländern sogar ab sechs Monaten. Dazu ist festzustellen: Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. Enzephalitis. Rund Zweidrittel der davon Betroffenen waren Kinder unter sechs Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber -Infektionsgebiete dann gemieden werden. Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber -Impfstellen durchgeführt werden!

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.

Gefährdungen / Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de/de

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