Kurze Übersicht
Das Bistum Osnabrück umfasst eine Fläche von rund 12.573 km².
Das Bistum umfasst kleinere Teile des Bundeslandes Niedersachsen und das Bundesland Bremen, jedoch ohne die Gebiete nördlich der Lesum - Bremen Nord und Bremerhaven - die zum Bistum Hildesheim gehören. In der Diözese liegen neben Osnabrück die folgenden Städte: Aurich, etwa Zweidrittel von Bremen, Emden, Lingen, Meppen und Nordhorn. Das Bistum Osnabrück gehört zum Erzbistum Hamburg und damit zur Kirchenprovinz Hamburg. Auf dem Gebiet des Bistums leben insgesamt rund 2,1 Mio. Menschen, von denen sich rund 581.000 zur römisch-katholischen Kirche bekennen. Die Anfänge des Bistums gehen auf das Jahr 780 zurück. Der amtierende Bischof der Diözese (= Bistum) war von 1995 bis zum 25. März 2023 Dr. Franz-Josef Bode. Er war wegen der Vorwürfe der Vertuschung von sexuellem Missbrauch zurückgetreten. In der Zeit vom 21. bis 25. Mai 2008 fand in Osnabrück der 97. Deutsche Katholikentag unter dem Leitwort "Du führst uns hinaus ins Weite“ statt.
Insgesamt gibt es in Deutschland sieben Erzbistümer und zwanzig Bistümer, also 27 Diözesen. In Deutschland hat die Katholische Kirche rund 23,3 Millionen Mitglieder, während alle Evangelischen Landeskirchen (EKD) zusammen über rund 21,5 Millionen Mitglieder verfügen. Es sei außerdem erwähnt, dass es in Deutschland rund 24.500 katholische und 26.000 evangelische Kirchen - bei ca. 2.000 Moscheen - gibt. Die Diözese (= Bistum) Osnabrück umfasst 241 Kirchengemeinden. Im Bistum gibt es u.a. die folgenden Einrichtungen:
- 21 Allgemeinbildende Schulen
- 10 Berufsbildende Schulen
- 1 Fachhochschule
- 10 Internate
- 205 Kindergärten
- 4 Kinderheime
- 1 Kinder- und Jugendschutzhaus
- 4 Frauen- und Kinderschutzhäuser
- 14 Krankenhäuser
- 47 Einrichtungen für Senioren der Altenpflege
Kleiner geschichtlicher Abriss
Das Bistum Osnabrück wurde um 780 von Karl dem Großen (742-814) gegründet. Die erste urkundliche Erwähnung des Bistums stammt jedoch erst aus dem Jahr 803. Der erste Bischof des Bistums war der heilige Wiho (geb. unbekannt - 805) aus Friesland. Das Bistum war vor allem als Missionsbistum für die heidnischen Sachsen eingerichtet worden.
Einer der bedeutendsten Bischöfe der Diözese war Benno II. (1020-1088), der von 1068 bis 1088 Bischof war. Er galt als treuer Freund und Verbündeter von Kaiser Heinrich IV. (1050-1106), der den meisten durch seinen Gang nach Canossa im Jahr 1077 bekannt ist. Unter dem Bischof Franz von Waldeck (1491-1553), der ab 1532 Bischof von Osnabrück und Fürstbischof von Münster sowie Administrator von Minden war, kam die Reformation auch nach Osnabrück. Nach der Rückeroberung von Münster und dem damit verbundenen Sieg über die Wiedertäufer unter Jan von Leiden (1509-1536) wandte er sich der Lehre von Martin Luther zu und half, gemeinsam mit Hermann Bonnus (1504-1648), die Reformation in Osnabrück einzuführen. Die Rekatholisierung im Zuge der Gegenreformation setzte erst viel später, etwa ab 1623 unter Bischof Eitel Friedrich von Hohenzollern (1582-1625) ein.
Aufgrund des Westfälischen Friedensvertrags und der Beschlüsse des Nürnberger Reichstags von 1850 wurde die weltliche Herrschaft im Bistum abwechselnd von einem katholischen Bischof und einem protestantischen Bischof ausgeübt. Der katholische Bischof wurde vom zuständigen Domkapitel gewählt, während der protestantische vom Herzog von Braunschweig-Lüneburg ernannt wurde.
Der letzte Fürstbischof des Bistums Osnabrück war übrigens bis zum Jahr 1803 Prinz Friedrich August, Herzog von York und Albany (1763-1827), der zweite Sohn von Georg III. (1738-1820) von England. Im Zuge der Säkularisation unter der napoleonischen Herrschaft wurde, unabhängig vom Bistum, das Fürstentum Osnabrück errichtet. In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wurde das Bistum immer wieder neu gestaltet, so z.B. im Jahr 1824, als nur noch die westlich der Weser gelegenen Teile von Hannover das Bistum bildeten. Und im Jahr 1930 kamen aufgrund des preußischen Konkordats von 1929 die so genannten „Norddeutschen Missionen“ dazu. Unter den Norddeutschen Missionen verstand man die Regionen in der Umgebung von Twistringen und Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein sowie Mecklenburg, und bis 1965 auch Schaumburg-Lippe. Wegen der Zweiteilung Deutschlands wurden ab 1973 die Teile des Bistums, die in der DDR lagenn von einem „Apostolischen Administrator“ verwaltet.
Als im Jahr 1995 das Erzbistum Hamburg gegründet wurde, kamen große Teile des Bistums Osnabrück dazu. Daraufhin verkleinerte sich das Bistum auf die oben genannten Gebiete in Niedersachsen und Teile von Bremen.
Öffentlicher Bistumshaushalt
Über den Öffentlichen Bistumshaushalt laufen u.a. die Kirchensteuer und eine Reihe von staatlichen Leistungen. Die Bilanzen dieses Haushalts sind öffentlich zugänglich bzw. werden vom Bistum veröffentlicht. Dieser Haushalt wird meistens von einem Gremium kontrolliert, in dem sich auch katholische Laien befinden.
Bischöflicher Stuhl
Unter diesem Begriff versteht man Teile des Eigentums eines Bistums bzw. Erzbistums, das nahezu steuerfrei ist. Eine Kontrolle üben der Bischof selbst und einige bischöfliche Institutionen - wie der Vermögensverwaltungsrat - aus. Dieses Vermögen wurde innerhalb vieler Jahre durch Schenkungen, Erbschaften, Stiftungen oder Aktien erworben. Auch Immobilien, Ländereien, Wälder, Brauereien, Banken oder Akademien und deren Erträge, wie z.B. Zinsen zählen dazu. Der Bischöfliche Stuhl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist gegenüber staatlichen Institutionen nicht auskunftspflichtig.
Vermögenshaushalt des Bistums
Der Vermögenshaushalt des Bistums ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufsicht führt ein so genannter Kirchensteuerrat, der seine Aufsicht aber meist an den Diözesanverwaltungsrat delegiert hat. Die Vermögenswerte bleiben gegenüber anderen Personen geheim, und es besteht gegenüber dem Staat und seinen Institutionen keine Auskunftspflicht. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Vermögenshaushalt des Domkapitels
Der Vermögenshaushalt des Domkapitels ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die dem Staat gegenüber nicht auskunftspflichtig ist und deren Vermögenswerte teilweise geheim sind. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Die Aufsicht führt das Domkapitel, das z.B. auch dem Papst Vorschläge für die Wahl eines neuen Bischof machen kann.
Es gibt Schätzungen, dass einige deutsche Bistümer bzw. Erzbistümer über ein Vermögen, auch in Form von Ländereien oder Immobilien, von einigen Milliarden Euro verfügen - darin sind nicht die Werte von Domen, Kirchen u.ä. eingerechnet.
Die Bistumskirche
Die Bischofskirche des Bistums Osnabrück ist der Dom St. Petrus im spätromanischen Stil. Die erste Kirche entstand 785 nach der Gründung des Bistums im Jahr 780. Etwa 100 Jahre später wurde der Bau durch die Normannen zerstört. Danach wurde die Kirche wieder aufgebaut aber um 1100 wurde sie durch einen Brand wieder zerstört. Danach entwickelte sich der Dom allmählich zu der heutigen Gestalt, obwohl er im Laufe der Jahrhunderte, insbesonders während der Zeit des Barocks, sein Äußeres immer wieder veränderte. Die ältesten erhaltenen Bauteile sind der romanische Vierungsturm, die Nordfront und die romanisch-gotische Westfassade. Vor dem Dom steht auf einem übermannshohen Sockel der so genannte "Löwenpudel". Dieses Standbild zeigt auf einem übermannshohen Sockel einen sitzenden Löwen, der ein wenig Ähnlichkeit mit einem Pudel hat. Näheres zu dem Löwenpudel und seiner Geschichte finden Sie hier >>>
Der Osnabrücker Bischof
Vom 26. November 1995 bis zum 25 März 2023 war Dr. Franz-Josef Bode Bischof des Bistums Osnabrück. Er war wegen der Vertuschung von Missbrauchsfällen am zurückgetreten. Sein Gesuch zum Rücktritt war vom Papst angenommen worden. Der Entschluss zu diesem Rücktritt ist in den letzten Monaten in mir gereift", erklärte Bode in einer Stellungnahme, in der er mehrere Gründe für diesen Schritt anführte - allen voran eigene Fehler bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen. Insbesondere im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt durch Kleriker habe auch ich selbst lange Zeit eher die Täter und die Institution als die Betroffenen im Blick gehabt. Ich habe Fälle falsch eingeschätzt, häufig zögerlich gehandelt und manchmal falsche Entscheidungen getroffen", sagte Bode. "Ich kann heute nur alle Betroffenen erneut um Verzeihung bitten." Bode war der dienstälteste amtierende katholische Bischof in Deutschland.
Besoldung des Bischofs
Aufgrund des "Hauptschlusses der außerordentlichen Reichsdeputation" (Reichsdeputationshauptschluss) vom 27. April 1803 - nach den vorangegangenen Enteignungen der Kirchen unter Napoleon - zahlt der deutsche Steuerzahlen noch heutzutage ca. 500 Millionen Euro als Entschädigung an die beiden großen Kirchen - unabhängig von der Kirchensteuer. Davon werden u.a. die Bischöfe bzw. Erzbischöfe sowie die Weihbischöfe besoldet. Die Höhe dieser Besoldung entspricht in etwa der eines Staatssekretärs in einem Bundes- oder Landesministerium.
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