Formalien, Visa
Deutsche und österreichische Staatsangehörige können mit Reisepass, vorläufigem Reisepass oder mit Personalausweis in die Schweiz einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Personen, die ein Visum benötigen können dies unter der folgenden Adresse beantragen:
Erteilung von Visa in Deutschland
Visa- Abteilung der Botschaft der SchweizOtto-von-Bismarck-Allee 4 A
10557 Berlin
Tel: +49 - (0)30 - 3 90 40 00
Email: info@botschaft-schweiz.de
Devisen, Waren und Zollbestimmungen
Landeswährung
Landeswährung der Schweiz ist der Schweizer Franken = 100 Rappen.
Die Ein- und Ausfuhr in- und ausländischer Zahlungsmittel unterliegt keinen Beschränkungen. Allerdings besteht von deutscher Seite her eine Deklarationspflicht ab rund 15.000 Euro.
Waren, Zollbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren verboten, die nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützt sind. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Persönliche Dinge wie Kleider, Fotoausrüstung etc. dürfen eingeführt werden.
Es dürfen zwei Jagd- oder Sportwaffen mitgeführt werden, sofern sie wieder ausgeführt werden. Das Tragen der Waffen unterliegt kantonalen Bestimmungen.
Alkoholische Getränke: bis 15% Alkoholgehalt: zwei Liter, über 15%: ein Liter.
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250g Pfeifentabak. (Für Angehörige nichteuropäischer Länder gelten doppelte Mengen.)
Mindestalter für die Einfuhr von Alkohol oder Tabak: 17 Jahre.
Wie kommt man in die Schweiz? Schengen
Die Schweiz konnte auf Beschluss der EU-Kommission dem Schengen-Abkommen beitreten.
Damit entfielen ab dem 12. Dezember 2008 die Grenzkontrollen an den Grenzen zu den angrenzenden EU-Ländern.
In die Schweiz gelangt man von Deutschland oder Österreich aus mit dem Auto, mit der Eisenbahn und Bussen oder auch mit dem Flugzeug. Menschen aus den Grenzregionen besuchen die Schweiz auch gerne mit dem Fahrrad oder einfach zu Fuß.
Tunnel und Passstraßen
Großer St. Bernhard-Pass
Der Große St. Bernhard-Pass verbindet das Martigny im Kanton Wallis mit dem italienischen Aosta und weiter dann mit der Region Piemont. Die Passhöhe liegt auf einer Höhe von 2.469 m. Der Pass wurde bereits von den Römern auf dem weg von Italien nach Frankreich benutzt. Und 1905 wurde hier eine befestigte Straße erbaut. Der Pass selber ist nur im Sommer befahrbar, aber über den gleichnamigen Tunnel kann der Verkehr seit 1964 ganzjährig rollen.
Auf der Passhöhe gründete Bernhard von Menthon (auch Bernhard von Aosta genannt) um 1050 ein Hospiz zur Rettung und Versorgung von in Not geratenen Menschen. Der Pass und die berühmten Bernhardiner-Hunde wurden nach ihm benannt. Es sei erwähnt, dass Napoleon am 14. Mai 1800 diesen Pass auf seinem Weg nach Italien benutzte.
Großer St. Bernhard-Tunnel
Der große St. Bernhard unterquert den gleichnamigen Pass. Der Tunnel besitzt eine Länge von 5,8 km und verbindet Martigny im Kanton Wallis mit dem italienischen Aosta und dann weiter mit der Region Piemont. Die Staatsgrenze zwischen der Schweiz und Italien liegt im Tunnel. Der Tunnel wurde am 19.3.1964 dem Verkehr übergeben. Die Höchstgeschwindigkeit im Tunnel beträgt 80 km/h.
Die Maut beträgt für einen PKW 18,70 €, für ein Motorrad 11 €; in Süd-Nordrichtung, also von Italien aus, wird ein Aufschlag von 20% erhoben.
Lötschberg- Basistunnel
Der Lötschberg-Basistunnel ist Teil der Eisenbahn-Alpentransversale und mit einer Länge von 34,6 km derzeit nach dem Seikantunnel (Japan) und dem Eurotunnel (Frankreich/Großbritannien) der drittlängste Tunnel weltweit. Er ist ein reiner Eisenbahntunnel durch den auch Autos transportiert werden, für die es auf beiden Seiten entsprechende Verladestationen gibt. Der Tunnel wurde am 15. Juni 2007 feierlich eröffnet. er stellt eine schnelle Verbindung zwischen dem Wallis und dem Berner Oberland dar.
Gotthard-Straßentunnel
Der Gotthard- Straßentunnel wurde am 5. September 1980 eingeweiht. Er verbindet als einröhriger Tunnel mit einer Länge von 16,9 km über die Autobahn A2 Basel mit Chiasso. Er bildet damit einen Teil der kürzesten Autobahnverbindung zwischen Flensburg/Kiel/Hamburg und Sizilien. Der Tunnel kann mit der Schweizer Autobahn-Vignette ohne zusätzliche Maut befahren werden.
Es sei erwähnt, dass es hier noch den St. Gotthard-Pass und den einröhrigen rund 15 km langen Gothard-Eisenbahntunnel gibt
Gotthard Basistunnel
Der aus einer West- und Oströhre bestehende Gotthard- Basistunnel ist ein Eisenbahntunnel, der am 1. Juni 2016 feierlich in Gegenwart des italienischen und französischen Staatsoberhäupter sowie der deutschen Bundskanzlerin und des österreichischen Bundeskanzlers von den Schweizern feierlich eröffnet wurde.
Er ist mit einer Länge von rund 57 km Länge der längste Eisenbahntunnel weltweit. Ab Dezember 2016 verkehrten hier Personen- und Güterzüge mit Geschwindigkeiten über 200 km/h.
In einem Zugangsstollen zum Gotthard-Basistunnel können Besucher durch eine Glasscheibe einen Blick in den Tunnel und auf die vorbeifahrenden Züge werfen. In den Stollen kommen die Besucher im Rahmen einer zweistündigen geführten Tour vom Bahnhof Erstfeld aus.
Diese "Gotthard Tunnel-Erlebnistour" wird dienstags bis samstags um 09:00 und 13:30 Uhr angeboten. Die Teilnehmer müssen mindestens zwölf Jahre alt sein und in guter körperlicher Verfassung sein. Erwachsene zahlen 23 Franken und Jugendliche 10 Franken.
San Bernadino
Der rund 6,6 km lange San Bernadino wurde im Jahr 1967 eröffnet und zwischen 1991 und 2006 umfassend technisch erneuert. Er verbindet über die Autobahn A13 Margarethen im Kanton St. Gallen mit Bellinzola im Tessin. Er ist die kürzeste Autobahnverbindung zwischen München und Mailand. Eine Kuriosität besteht darin, dass Zugvögel mittlerweile statt des Passes den Tunnel wählen, dann muss der Autoverkehr sogar zeitweilig gestoppt werden.
Es sei erwähnt, dass es an gleicher Stelle im Kanton Graubünden den San Bernadino-Pass mit einer Pass-Höhe von 2.065 m gibt.
Der Tunnel kann nur mit der Schweizer Aubahn-Vignette befahren werden, eine Maut wird nicht erhoben.
Reisen im Land
Flugverbindungen
Internationale Flugverbindungen bestehen von den Flughäfen in Zürich, Genf sowie Basel/Mulhouse. Inländische Flugverbindungen werden von den nationalen Fluggesellschaften Crossair und Swissair angeboten. Sie fliegen zwischen Basel, Genf, Zürich, Bern und Lugano.
Bus
In den durch die Eisenbahn weniger gut erschlossenen Gebieten der Schweiz fahren Autobusse der Schweizerischen Bundespost.
Eisenbahn
Das Schienennetz der Schweizerischen Bundesbahn umfasst ca. 2.900 km. Zudem gibt es zahlreiche private Bahnlinien. Das gesamte innerschweizerische Schienennetz ist ca. 5.000 km lang. Das Eisenbahnnetz ist eines der besten weltweit was die Sicherheit, Pünktlichkeit, den Komfort und natürlich den lanschaftlichen Reiz betrifft.
Straßen
Das Straßennetz der Schweiz ist hervorragend ausgebaut. Zahlreiche Autobahnen verbinden die meisten Schweizer Städte untereinander und führen auch ins Ausland. Für die Autobahnbenutzung ist allerdings eine Vignette erforderlich. Zudem gibt es zahlreiche Passstrecken. Die Nord-Süd-Verbindung ist gut ausgebaut, die kleineren Passstraßen aber sind teils sehr schmal, teils im Winter gesperrt. Die Alpenstraßentunnel sind das ganze Jahr passierbar, kosten jedoch eine Tunnelgebühr. Die größten Tunnel sind der St. Bernhard sowie der St.Gotthard.
Mietwagen
In der Schweiz befinden sich alle bekannten Autovermietungen. Eine Reservierung bereits aus dem Heimatland ist nicht erforderlich aber empfehlenswert.
Verkehrsregeln
Höchstgeschwindigkeiten
Grundsätzlich sind - neben den dargestellten allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen - die durch Schilder gekennzeichneten Geschwindigkeitsbegrenzungen strikt zu beachten. Die Schweizer Polizei kontrolliert sehr oft und selbst bei geringfügigen Überschreitungen ist ein beträchtliches Bußgeld fällig.
- Innerorts: in Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h
- Landstraßen: auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h
- Autostraßen: auf einigen speziellen Autostraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h
- Autobahnen: auf Autobahnen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h
Raserstraftatbestand
Seit einiger Zeit muss man bei "erheblichen" Überschreitungen der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit aufgrund des so genannten "Raserstraftatbestands" sogar mit Gefängnisstrafen von einem bis zu vier Jahren rechnen.
Dieser Tatbestand ist bei den folgenden Überschreitungen der Höchstgeschwingkeiten erfülllt:
- auf Auobahnen mehr als 80km/h
- auf Straßen außerhalb von Ortschaften mehr als 60km/h
- innerhalb von Ortschaften mehr als 50km/h
- in 30er-Zonen mehr als 40km/h
Besondere Vorschriften
In der Schweiz besteht auf Autobahnen eine Vignettenpflicht. Ab Januar 2014 muss auch am Tag mit Licht gefahren werden. Für Fahranfänger und Berufskraftfahrer gilt eine strikte 0,0 Promillegrenze.
Promillegrenzen
In der Schweiz besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkohol von 0,5 Promille. Für die Führer von Motorrädern besteht dieselbe Vorschrift.
Internationales Kfz-Kennzeichen
Das internationale Kfz-Kennzeichen der Schweiz lautet (Confederation Helvetia)
CH |
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Fremdenverkehrsamt
Schweiz Tourismus in Deutschland
Rossmarkt 23
60311 Frankfurt a.M.
Tel: 00800 - 100 200 30
E-Mail: info@myswitzerland.com
Web: www.myswitzerland.com
Schweiz Tourismus in Österreich
Schwindgasse 20
1040 Wien
Tel: 00800 100 200 30
E-Mail: info@myswitzerland.com
Web: www.myswitzerland.com
Das Gesundheitssystem der Schweiz ist z. B. dem deutschen in jeder Hinsicht vergleichbar. Man erhält bei allen Unfällen oder Erkrankungen eine adäquate und optimale Versorgung. Es empfiehlt sich aber, z. B. für Bergtouristen, eine spezielle Rettungsversicherung abzuschließen, die auch einen eventuell erforderlichen Hubschraubertransport finanziell abdeckt.
Infektionserkrankungen
In der Schweiz ist mit keinen nicht auch in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa verbreiteten Infektionserkrankungen zu rechnen.
Impfempfehlungen
Bei Reisen in die Schweiz sind keine über die in Deutschland oder Österreich übliche Impfungen erforderlich. Impfpflicht Bei der Einreise und für den Aufenthalt in dem Land bestehen keine Impfvorschriften.
Sicherheitshinweise
In der Schweiz ist eine Gefährdung von Besuchern nicht höher einzuschätzen als in den meisten anderen europäischen Ländern. In bestimmten Regionen ist die Kriminalität sogar deutlich geringer als in zahlreichen deutschen Großstädten.
Allerdings ist im Winter in bestimmten Regionen mit Lawinen zu rechnen. wer daher von den üblichen wegen im Gebirge abweicht oder die gekennzeichneten Oisten verlässt, sollte sich vorher unbedingt nach den Wetter- und Schneebedingungen erkundigen. In Davos befindet sich übrigens eines der weltweit renommiertesten Lawinenforschungsstellen.
Eidgenössisches Institut für Schnee- und Lawinenforschung
Flüelastr. 11
CH-7260 Davos
Tel: +41 - 81 - 41 70 111
Fax: +41 - 81 - 41 70 110
www.slf.ch
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