Formalien, Visa
Deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das rechtzeitig bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragt werden muss sowie einen mindestens drei Monate über die geplante Anreise hinaus gültigen Reisepass mit mindestens einer leeren Seite. Für das Visum werden eine Buchungsbestätigung des russischen Reiseveranstalters, ein Nachweis der Unterkunft, eine für die Russische Föderation gültige Krankenversicherung (private Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport) sowie ein Rückflug- bzw. Weiterreiseticket gefordert.
Touristen, die sich länger als drei Tage in der Russischen Föderation aufhalten, müssen ihre Visa durch ihr Hotel oder ihre Gastfamilien oder Geschäftspartner bei der örtlichen Polizei registrieren lassen. Privatreisende sollten sich nach ihrer Einreise umgehend bei der örtlichen Polizei melden. Die polizeiliche Registrierung kann auch durch den russischen Partner des deutschen, österreichischen oder Schweizer Reiseunternehmens erfolgen, durch den die Visabeschaffung erfolgt ist.
Bei der Einreise erhalten Sie eine kostenlose Migrationskarte, auf der persönliche Daten, Art, Dauer und Zweck des Aufenthaltes sowie die Unterkunft vermerkt werden müssen. Diese Karte muss bei der polizeilichen Registrierung der Visa (spätestens drei Tage nach der Einreise!) vorgezeigt und bei der Ausreise wieder an die Grenzschutzbehörden ausgehändigt werden.
Erteilung von Visa in Deutschland Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation Behrenstraße 66 10117 Berlin Tel.: 0049-(0)30-22651184 (Visafragen) Email: infokonsulat@russische-botschaft.de Visastelle der Russischen Föderation Reichensteiner Weg 34-36 14195 Berlin Tel.: 0049-(0)30-8327004
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
c/o Hotel Albertina
Uliza Demjana Bednogo 13-a
236029 Kaliningrad
Tel.: 007 - (0)4012 - 32 69 23
Email: info@kaliningrad.diplo.de
Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz
Siehe unter Vertretungen der Russischen Föderation in Österreich und der Schweiz in der Rubrik Reiseinfos Russland.
Warenein- und Warenausfuhr
Landeswährung
Der Freibetrag für die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung beträgt 50.000 Rubel.
Fremdwährung
Die Einfuhr von Fremdwährungen ist zwar unbegrenzt gestattet, aber es besteht eine Deklarationspflicht ab einem Betrag im Gegenwert von 1.500 US$. Aufgrund der verschärften Devisenbestimmungen sollten Sie dringend jeden Bargeldbetrag bei der Einreise deklarieren. Fremdwährungen können maximal in Höhe des deklarierten eingeführten Betrags abzüglich der umgetauschten Beträge ausgeführt werden (Eintrag des Umtausches im Devisenformular). Bei der Ausfuhr von höheren Beträgen muss die Herkunft belegt werden.
Warenein- und Warenausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition, Sprengstoff, Pornographie, Drogen/Betäubungsmitteln (und alles, was als Zubehör für den Drogenkonsum betrachtet werden kann) und Gegenstände Dritter sind strikt verboten. Außerdem sind die Ein- und Ausfuhr von geschützten Pflanzen, Tieren, bestimmten Obst- und Gemüsesorten sowie Fotografien und gedruckten Medien, die sich gegen die Russische Föderation richten, verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Erlaubt ist die Einfuhr sämtlicher für den Aufenthalt und die Reise benötigten Dinge. Wertgegenstände sind bei der Einreise deklarierungspflichtig, damit sie auch problemlos wieder ausgeführt werden können. Antiquitäten, Kunstwerke, Schreibmaschinen, Kameras, Manuskripte, Waffen und Munition zu Jagdzwecken, Währungen und wertvolle Metalle und Edelsteine unterliegen bestimmten Ein- und Ausfuhrvorschriften. Einzelheiten erfahren Sie von der Botschaft der Russischen Föderation. Für Gegenstände mit historischem, wissenschaftlichem, künstlerischem oder kulturellem Wert besteht ein Exportverbot.
Folgende Artikel können zollfrei in die Russische Föderation eingeführt werden: von Personen über 17 Jahre 400 Zigaretten oder 200 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak und 2 l alkoholische Getränke, ferner Parfüm für den persönlichen Gebrauch, Waren, Geschenke und andere Waren bis zu einem Wert von 10.000 US$.
Bitte beachten Sie, dass bei der Einreise eine Zolldeklaration ausgefüllt werden muss, die Sie bei der Ausreise den Zollbeamten vorlegen müssen. Auf diesem Formular müssen alle eingeführten privaten Gegenstände, einschließlich Währungen und Wertgegenstände, vermerkt werden. Es ist ratsam, sich bereits bei der Einreise nach den aktuellen Zollregelungen zu erkundigen, um sehr langwierige Zollformalitäten zu umgehen.
Wie gelangt man in das Kaliningrader Gebiet?
Es gibt drei Straßengrenzübergänge nach Polen, wobei einer davon nur von Staatsangehörigen Polens und Russlands genutzt werden darf, sowie einen Eisenbahngrenzübergang für den Personenverkehr. Fernverkehrsstraßen führen auch nach Moskau und St. Petersburg Flugzeug
Vom Flughafen Chabrowo (Powunden) gehen täglich mehrmals visumfreie Inlandsflüge ins russische Kernland. Des Weiteren bestehen u. a. Verbindungen nach Berlin, Kopenhagen und Warschau. Eisenbahn
Transitzüge ohne Aussteigemöglichkeiten in Litauen oder Weißrussland fahren in das russische Kernland, beim Kauf eines Tickets wird jedoch ein Transitvisum benötigt.
Fähren
Eine visumfreie Fährverbindung führt von Baltijsk (Pillau) nach St. Petersburg, die Fahrt dauert 48 Stunden. Für die Zukunft sind Schnellfähren geplant, die nur 15 Stunden benötigen.
Reisen im Land
Straßen Die Gesamtlänge des Straßennetzes beträgt knapp 7.000 km. Zwischen Kaliningrad und Talpaki bei Snamensk wurde eine autobahnähnliche Schnellstraße gebaut.
Verkehrsregeln Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollten sich Autofahrer strikt an die im Land geltenden Verkehrsregeln halten. Unabhängig von den hier gegebenen Informationen ist es empfehlenswert, beim ADAC, dem AvD oder den Verkehrsclubs Russlands detailliertere Informationen einzuholen. Höchstgeschwindigkeiten Innerorts: In Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h. Landstraßen: Auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h. Autobahnen: Auf Autobahnen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h (wenn der Führerschein nicht älter als 2 Jahre ist, von 70 km). Daneben ist selbstverständlich auf die jeweils aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Ort zu achten, die durch Verkehrsschilder angezeigt werden.
Promillegrenzen
Die offizielle Promillegrenze liegt in Russland für Fahrer von Kraftfahrzeugen bei 0,0 Promille.
Internationales Kfz-Kennzeichen
RUS
Infektionskrankheiten
In der Oblast Kalinigrad ist mit den folgenden Infektionserkrankungen zu rechnen:
- AIDS,HIV
- Amöbenruhr
- Bakterienruhr
- Bilharziose
- Borreliose, als Folge von Zeckenbissen
- Cholera, ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können
- Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen und Wurmbefall sowie alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
- Frühsommer-Meningo-Enzephalitis, vor allem als Folge von Zeckenbissen
- Hepatitis A und B, eine Infektion mit Hepatitis B ist aber nur bei den Personen zu erwarten, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte suchen.
- Kinderlähmung, Polio
- Tollwut, aber nur bei Personen, die mit infizierten Tieren in Kontakt kommen können
- Tb (Tuberkulose), es besteht ein relativ hohes Infektionsrisiko
Typhus, ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können
Impfempfehlungen, Impfpflicht
Bei Reisen ins Kaliningrader Gebiet werden dieselben Impfungen wie in Deutschland, Österreich und der Schweiz empfohlen.
- Cholera, aber nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können
- Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen
- Hepatitis A und B, eine Impfung gegen Hepatitis B ist aber nur für die Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte suchen.
- Kinderlähmung, Polio, eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen
- Meningokokken-Meningitis
- Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen
- Typhus, aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können
Bei der Einreise und für den Aufenthalt ins Kaliningrader Gebiet bestehen keine Impfvorschriften.
Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät, auf einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten.
Landeswährung
Ein Rubel entspricht 100 Kopeken.
Banköffnungszeiten
Die Banken sind montags bis donnerstags von 09:30 -17:00 Uhr sowie
freitags von 09:30 - 16:00 Uhr geöffnet.
Einkaufen
Touristen kaufen im Kaliningrader Gebiet gern Bernsteine und Bernsteinprodukte,
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