Formalien, Visa
Nachdem das Schengener Abkommen am 25. März 2001 auch für Finnland in Kraft getreten ist, entfallen für Reisende innerhalb der EU-Grenzen die regelmäßigen Passkontrollen. Trotzdem ist jeder Reisende verpflichtet, seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Der deutsche Kinderausweis sowie der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils und auch der deutsche Kinderreisepass werden ohne Einschränkungen zur Einreise nach Finnland anerkannt. Personen, die ein Visum benötigen, können dies unter folgender Adresse erhalten.
Erteilung von Visa in Deutschland
Visa- Abteilung der Botschaft von Finnland
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Tel: +49 (0)30 50 50 30
Email: sanomat.ber@formin.fi
www.finnland.de
Devisen, Waren
Devisen
Die Landeswährung von Finnland ist der Euro = 100 Cent.
-
Ein- und Ausfuhr der Landeswährung
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt. -
Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen
Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt.
Waren
Viele Produkte Finnlands sind günstiger als in Deutschland, wie zum Beispiel Glas, Schmuck, Keramik, Kunsthandwerk, Mode und Pelze.
Warenein- und -ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren verboten, die nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützt sind. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Aus Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten können Personen über 20 Jahre Spirituosen in unbegrenzter Menge nach Finnland einführen, solange sie zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Personen zwischen 18 und 20 Jahren dürfen nur alkoholische Getränke bis zu 22% mit sich führen. Aus allen EU-Mitgliedstaaten können Personen über 17 Jahre Tabakwaren in unbegrenzter Menge nach Finnland einführen, solange sie zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Wie gelangt man nach Finnland?
Am schnellsten gelangt man mit dem Flugzeug nach Finnland.
Flugverbindungen
Die wichtigste Fluggesellschaft für Reisen nach Finnland ist die finnische Fluggesellschaft Finnair, die von Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart Helsinki-Vantaa anfliegt. Finnland wird zudem von Lufthansa und SAS angeflogen. Das Inlandflugnetz der Finnair fliegt 22 Flughäfen an, darunter Ivalo, Jyväskylä, Kajaani, Kittilä, Kuopio, Kuusamo, Lappeenranta, Mikkeli, Pori, Rovaniemi, Savonlinna, Tampere, Turku und Varkaus.
Reisen im Land
Bahn
Die finnische Bahn-AG VR verfügt über ein 5.860 km langes Schienen-Netz. Zwei Hauptlinien führen von Helsinki bzw. Turku nach Rovaniemi und über den Polarkreis hinaus nach Kolari und Kemijärvi. Fast alle Städte und Landschaften sind durch das VR-Streckennetz erschlossen.
Bus
Es gibt zahlreiche Überlandbusse, die innerhalb Finnlands, aber auch ins Ausland fahren.
Straßen
Das Straßennetz umfasst 77.000 km. Die Hauptstraßen sind in der Regel ganzjährig passierbar.
Mietwagen
In Finnland findet man die bekannten Autovermietungsgesellschaften.
Fährverbindungen
Im ganzen Land müssen Seen, Kanäle, Flüsse und Meerengen überbrückt werden. Die gelben Kurzstreckenfähren sind kostenlos. Zudem gibt es Verbindungen mit Binnenschiffen, Wasserbussen und -taxis.
Verkehrsregeln
In Finnland herrscht Rechtsverkehr. Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollte man sich strikt an die im Land geltenden Verkehrsregeln halten. Die dargestellten Höchstgeschwindigkeiten können natürlich durch Verkehrsschilder verringert oder auch erhöht werden. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen empfehlenswert, beim ADAC dem AvD oder den Verkehrsclubs in dem betreffenden Land detaillierte Informationen einzuholen.
Höchstgeschwindigkeiten
Grundsätzlich sind, neben den dargestellten allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Schilder gekennzeichneten Geschwindigkeitsbegrenzungen strikt zu beachten.
- Innerorts besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h.
- Auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h.
- Auf Autobahnen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h.
Besondere Vorschriften
Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrer rund um die Uhr mit Abblendlicht fahren, innerhalb geschlossener Ortschaften bei schlechtem Wetter oder Dunkelheit.
Promillegrenze
In Finnland besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkohol von 0,5 Promille.
Internationales Kfz-Kennzeichen
Das internationale Kfz-Kennzeichen von Finnland lautet:
FIN |
---|
Fremdenverkehrsamt
Fremdenverkehrsamt von Finnland in der Schweiz
Apollostrasse 5
8032 Zürich
Tel: +41 (0) 1 / 654 51 32
E-Mail: info.finnland @ mek.fi
Windverhältnisse auf der Ostsee vor Finnland
Sommer
Im Sommer liegt die mittlere Windstärke am Tag bei ca. 4 Beaufort (= 6m/s) und nachts bei ca. 3 Beaufort (um 5 m/s). Windstärken mit 6 und mehr Beaufort kommen während der Sommerzeit nur in rund 5% vor. Das sind für Segler, aber auch für die Passagiere von Kreuzfahrtschiffen oder Fähren hervorragende Verhältnisse.
Herbst
Im Herbst dagegen erhöht sich die Häufigkeit von Windstärken mit mehr als 6 Beaufort auf fast 20%. Da kann es schon manchem auf den Fähren oder Kreuzfahrtschiffen übel werden und auf Segelbooten sollten nur noch erfahrene Skipper und Crews in den Gewässern vor Finnland unterwegs sein.
Infektions-Erkrankungen
In Finnland gibt es keine Infektions-Erkrankungen, die in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht auch vorkommen:
- Borreliose, als Folge von Zeckenbissen
- Frühsommer-Meningo-Enzephalitis, vor allem als Folge von Zeckenbissen
- Hepatitis A und B, eine Infektion mit Hepatitis B ist aber nur bei den Personen zu erwarten, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte suchen.
- Kinderlähmung, Polio
- Tollwut
- Typhus Ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Finnland werden, wie zu Hause auch, die folgenden Impfungen empfohlen:
- Diphtherie Eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen.
- Hepatitis A und B Eine Impfung gegen Hepatitis B ist nur für die Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte suchen.
- Kinderlähmung, Polio Eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen.
- Tetanus Eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen.
- Tollwut Eine Impfung ist nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können, erforderlich.
Impfpflicht
Bei der Einreise und für den Aufenthalt in dem Land bestehen keinerlei Impfvorschriften.
Warnhinweise
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de/de
Neuen Kommentar hinzufügen