Formalien, Visa
Bürger der EU können mit einem Personalausweis einreisen. Für Bürger vieler anderer Länder reicht ein Reisepass. Aber es gibt auch für eine Reihe von Ländern Visa-Pflicht. Aufgrund des Schengen-Abkommens finden an den Grenzen zur EU keine regelmäßigen Grenzkontrollen statt.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Ohne Deklarierung dürfen, auch von Deutschen Staatsbürgern, nur rund 15.000 € ein- bzw. ausgeführt werden. Höhere Summen sind anzugeben und ihre Herkunft gegebenenfalls zu beweisen.
Warenein- und -ausfuhr
Aus EU-Ländern dürfen alle Waren für den persönlichen Bedarf ein- und ausgeführt werden. Strikt untersagt ist die Einfuhr von Waffen, Munition, Sprengstoff und Drogen. Weiterhin sind die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren strikt verboten, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind. Im einzelnen gilt:
Alkohol
Zollfrei dürfen aus EU-Ländern bis zu 10 l Spirituosen, 20 l Likör oder Wermut, 90 l Wein oder 110 l Bier eingeführt werden. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern sind nur bis zu 1 l Spirituosen zollfrei und bei Getränken unter 22 Alkohol-Volumenprozenten sind bis zu 2 l zollfrei.
Kaffee
Bei der Einreise aus einem Mitgliedsland der EU dürfen 10 kg Kaffee zollfrei eingeführt werden. Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land sind es nur 0,5 kg oder 200 g löslicher Kaffee.
Tabakwaren
Bei der Einreise aus einem alten Mitgliedsland der EU sowie aus Malta und Zypern dürfen wahlweise 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1 kg Tabak zollfrei eingeführt werden. Bei der Einreise aus einem der neuen EU-Länder sowie aus Nicht-EU-Ländern sind es meist nur 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Tabak.
Parfüm
Bei der Einreise aus einem EU-Land bestehen für das Mitführen bei der Einreise keine Beschränkungen. Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land sind es nur maximal 50 g sowie 0,25 l Eau de Toilette, die zollfrei eingeführt werden dürfen.
Kraftstoff
Bei der Einreise aus einem EU-Land dürfen neben dem Tankinhalt noch 20 l Kraftstoff in Kanistern zollfrei eingeführt werden. Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land sind es nur maximal 10 l.
Proviant
Aus Gründen des Seuchenschutzes dürfen aus Nicht-EU-Ländern kein Fleisch und keine Milch ohne Veterinärkontrolle eingeführt werden. Ausnahmen davon gelten u.a. für die Schweiz, Norwegen und Island.
Medikamente
Die Menge an Vitaminpräparaten, Aspirin, Nahrungsergänzungsstoffen oder Mineralstoffpräparaten darf die für den persönlichen Bedarf nicht überschreiten. Dasselbe gilt für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Bei einem Verstoß ist mit Beschlagnahme zu rechnen.
Fälschungen
Gefälschte Waren, wie z.B. Kleidung, Taschen, Kunstgegenstände oder Schmuck dürfen für den persönlichen Bedarf eingeführt werden. In allen anderen Fällen ist mit einer Beschlagnahme und evtl. auch mit der Einleitung eines Strafverfahrens zu rechnen.
Andere Waren
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 175 € zollfrei eingeführt werden.
Reisezeiten
Die Vorstellung, was unter einem besonders günstigen Reiseklima zu verstehen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So sehen reine Kulturreisende das Klima sicherlich anders als Menschen, die einen Badeurlaub planen. Auch Gesundheitszustand und Lebensalter können für das Erleben des Klimas eine Rolle spielen.
Menschen, die gern viel Sonne genießen und denen auch höhere Temperaturen keine Beschwerden verursachen, ist vor allem der Sommer für einen Aufenthalt in Deutschland zu empfehlen, insbesondere die Monate Juni bis einschließlich August.
Menschen, die gemäßigtes Klima und geringere Temperaturen bevorzugen, sollten für einen Aufenthalt in Deutschland besser das Frühjahr oder den Herbst nutzen, insbesondere die Monate April und Mai bzw. September und Oktober. In den Alpen lohnt sich ein Urlaub sowohl im Sommer als auch im Winter.
Deutschland liegt in der Gemäßigten Klimazone mit warmen Sommern und kalten Wintern. Im Sommer liegen die Durchschnittstemperaturen bei 25-30 Grad, wobei im Juli die mittleren Maximaltemperaturen erreicht werden. Im Winter betragen die Durchschnittstemperaturen 0 bis minus 5 Grad. Im Januar werden die mittleren Minimaltemperaturen erreicht. Langanhaltende Kälteperioden mit Schnee und Frost sind außer in den Alpen eher selten. Niederschläge treten ganzjährig auf. Die wenigsten Niederschläge gibt es in Teilen Rheinhessens, die meisten in den Alpen, im Schwarzwald, im Hinteren Bayerischen Wald und im Hochsauerland. Im Norden Deutschlands ist das Klima insgesamt wechselhafter als im Süden.
Auswärtiges Amt
Die Anschriften sowie Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen der deutschen Vertretungen in anderen Ländern sowie die Auslandsvertretungen in Deutschland lassen sich beim Auswärtigen Amt unter der folgenden Anschrift in Erfahrung bringen:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 50 00 28 58
Web: www.auswaertiges-amt.de/de
Vertretungen in Deutschland, gesetzliche Grundlagen
Nahezu alle Länder besitzen Botschaften, Generalkonsulate, Konsulate oder zumindest Honorarkonsulate sowie diverse Fremdenverkehrsämter in Deutschland, vor allem in Berlin. Eine Auskunft über die Vertretung eines bestimmten Landes kann über das Auswärtige Amt erhalten werden. Es sei außerdem darauf hingewiesen, dass alle Bundesländer über eine Landesvertretung in Berlin verfügen. Deren Größe und Architektur übersteigt oft die der Botschaften anderer Länder.
Immunität
Im Ausland tätige Diplamaten, die durch einen Diplomatenpaass ausgewiesen sind, genießen in dem Land, in dem sie als Dipolamat tätig sind absolute Immunität. Sie sind also vor Strafverfolgungen - auch bei schweren Delikten - geschützt. Das gilt auch bei der Verfolgung von Ordnugswidrigkeien, wie z. B. beim Falschparten, zu schnellem Fahren oder dem Überfahren roter Ampeln. Die Diensträume der Missionen sowie die Privatwohnungen dürfen nur mit Erlaubnis der betroffenen Personen betreten werden.
Dises Privileg beruht auf einer über Jahrhunderte ausgeübten Praxis zwischen den Staaten - als so genanntes Völkergewohnheitsrecht. Verbindlich festgeschrieben wurde es am 18. April 1961 im "Wiener Abkommen über die diplomatischen Beziehungen."
Die Immunität der Diplomaten, der diplomatischen Mission und der Privathaushalte wurde in Artikel 30 und 31 geregelt:
Artikel 30
(1) Die Privatwohnung des Diplomaten genießt dieselbe Unverletzlichkeit und denselben Schutz wie die Räumlichkeiten der Mission.
(2) Seine Papiere, seine Korrespondenz und - vorbehaltlich des Artikels 31 Abs. 3 - sein Vermögen sind ebenfalls unverletzlich.
Artikel 31
(1) Der Diplomat genießt Immunität von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaats. Ferner steht ihm Immunität von dessen Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zu; ausgenommen hiervon sind folgende Fälle:
a) dingliche Klagen in Bezug auf privates, im Hoheitsgebiet des Empfangsstaates gelegenes unbewegliches Vermögen, es sei denn, dass der Diplomat dieses im Auftrag des Entsendestaats für die Zwecke der Mission im Besitz hat;
b) Klagen in Nachlasssachen, in denen der Diplomat als Testamentsvollstrecker, Verwalter, Erbe oder Vermächtnisnehmer in privater Eigenschaft und nicht als Vertreter des Entsendestaats beteiligt ist;
c) Klagen im Zusammenhang mit einem freien Beruf oder einer gewerblichen Tätigkeit, die der Diplomat im Empfangsstaat neben seiner amtlichen Tätigkeit ausübt.
(2) Der Diplomat ist nicht verpflichtet, als Zeuge auszusagen.
(3) Gegen einen Diplomaten dürfen Vollstreckungsmaßnahmen nur in den in Absatz 1 Buchstaben a, b und c vorgesehenen Fällen und nur unter der Voraussetzung getroffen werden, dass sie durchführbar sind, ohne die Unverletzlichkeit seiner Person oder seiner Wohnung zu beeinträchtigen.
(4) Die Immunität des Diplomaten von der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaats befreit ihn nicht von der Gerichtsbarkeit des Entsendestaats.
Infektionskrankheiten
In Deutschland ist - neben den häufigen grippösen Infekten u.a. - mit folgenden Infektionskrankheiten zu rechnen:
- Aids, HIV (ein eher geringes Infektionsrisiko)
- Borreliose, durch Zecken übertragen
- Diverse Geschlechtskrankheiten (Gonorrhoe (Tripper) oder Syphilis)
- Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FMSE), durch Zecken übertragen
- Fuchsbandwurm
- Hepatitis (A, B, C)
- Kinderkrankheiten (Masern, Keuchhusten, Mumps, Röteln u. s. w.)
- Lungenentzündungen
- Meningitis
- Salmonelleninfektion
- Tetanus
- Tuberkulose
Impfempfehlungen
Für Besucher, aber auch für in Deutschland lebende Menschen sind folgende Impfungen anzuraten, wobei die meisten bereits im Kindesalter geimpft werden:
- Tetanus
- Hepatitis A und B
- Diphtherie
- HIB Typ b (Haemophilus influenzae)
- Keuchhusten
- Masern
- Mumps
- Miningokokken-Impfung
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Röteln
-
Windpocken
Aktuelle Warnhinweise
Deutschland hat bei bestimmten Delikten eine sehr niedrige Kriminalitätsrate. Die Mordrate, also Morde pro 100.000 Einwohner, liegt bei ca. 1, die von Mord und Totschlag zusammen bei etwas mehr als 3. Damit liegt Deutschland im europäischen Raum mit an unterster Stelle. So gab es nach einer Veröffentlichung des Bundeskriminalamts (BKA) im Jahr 2017 in Deutschland 405 Mordopfer.
Polizeiuniformen in Deutschland
Im Prinzip sind Angelegenheiten der Polizei Sache der 16 einzelnen Bundesländer. Aber es gibt z.B. die blau uniformierte Bundespolizei, die neben anderen Aufgaben die Sicherheit im Bereich der Deutschen Bahn gewährleisten soll. Da sogar die Deutschen selber bei der Uniformfarbe der Polizei oft nicht durchblicken, sei erwähnt, dass mittlerweile in allen anderen 16 Bundesländern die Farbe der Polizei blau ist. Dies war von den Innenministern der Länder im Jahr 1998 beschlossen worden, um die Farben dem europäischen Standard anzupassen.
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