Der erste Bundeskanzler der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland war Konrad Adenauer.
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Der Bundeskanzler wird vom Deutschen Bundestag gewählt. Die genaue Prozedur wird in Artikel 63 des Grundgesetzes geregelt.
Der Artikel lautet:
Artikel 63 GG
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
Weitere Artikel des Grundgesetzes, die das Amt des Bundeskanzlers betreffen:
Artikel 62 GG
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern
Artikel 64 GG
(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
Artikel 65 GG
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.
Artikel 66 GG
Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Artikel 67 GG
(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
(2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen.
Artikel 68 GG
(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.
Artikel 69 GG
(1) Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.
(2) Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers.
(3) Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.
Name | Partei | Amtsantritt | Amtsende | Geburtstag | Todestag |
---|---|---|---|---|---|
Konrad Hermann Joseph Adenauer |
CDU | 20. Sept. 1949 | 1963 | 5. Jan. 1876 | 19. April 1967 |
Ludwig Wilhelm Erhard |
CDU | 1963 | 1966 | 04. Febr. 1897 | 5. Mai 1977 |
Kurt Georg Kiesinger | CDU | 01. Dez. 1966 | 1969 | 06. April 1904 | 9.März 1988 |
Willy Brandt | SPD | 1969 | 1974 | 18. Dez. 1913 | 08. Okt. 1992 |
Helmut Heinrich Waldemar Schmidt |
SPD | 1974 | 1982 | 23. Dez. 1918 | 10.11. 2015 |
Helmut Josef Michael Kohl |
CDU | 1982 | 1998 | 03. April 1930 | 16. 06. 2017 |
Gerhard Fritz Kurt Schröder | SPD | 1998 | 2005 | 07. April 1944 | ---- |
Angela Dorothea Merkel |
CDU | gewählt am 22. Nov. 2005 wiedergewählt am 17. Dez. 2013 sowie am 14. März 2018 |
2021 | 17. Juli 1954 | ---- |
Olaf Scholz | SPD | gewählt am 8. Dez. 2021 | amtierend | 14. Juni 1958 | ---- |
Hinweis
Während der Kanzlerschaft von Helmut Schmidt hatten vier US-Präsidenten amtiert:
Richard Nixon (1969-1974), Gerald Ford (1974-1977), Jimmy Carter (1977-1981) und Ronald Reagan (1981-1989)
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