Cook Inseln: Diverse Reiseinfos

Formalien, Visa

In Deutschland gibt es keine Vertretung der Cook-Inseln. Die Interessen des Inselstaates werden von der Botschaft Neuseelands bzw. dessen Generalkonsulat wahrgenommen.
Zur Einreise ist ein gültiger Reisepass erforderlich. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate über den beabsichtigten Aufenthalt auf den Cookinseln hinaus gültig sein. Ferner müssen ein Rück- bzw. Anschlussflugticket vorgelegt sowie ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes nachgewiesen werden.

Neuseeländische Botschaft in Berlin
Friedrichstr. 60 (Atrium)
10117 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 2062 10
Email: nzembber@infoem.org
https://www.visahq.de/new-zealand/embassy/germany/

Neuseeländisches Generalkonsulat in Hamburg
Domstraße 19 (Zürich-Haus)
20095 Hamburg
Tel: 0049 - (0)40 - 4425550
Fax: 0049 - (0)40 - 4425549
Email: hamburg@nzte.govt.nz
https://www.botschaft-konsulat.com/Konsulate/5311/Neuseeland-in-Hamburg

Bei einem Aufenthalt von bis zu 31 Tagen werden Visa kostenlos für touristische Zwecke am Flughafen ausgestellt. Für längere Aufenthalte muss ein Visum bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden:

Principal Immigration Officer
Ministry of Foreign Affairs and Immigration
P.O. Box 105
Rarotonga
Tel: 00682 - 29 347
Email: tutai@immigration.gov.ck

Ausreisesteuer

Es wird eine Ausreisesteuer von 30 NZ$ pro Erwachenen und 15NZ$ pro Kind ( 2-11 Jahre) erhoben. Kinder bis zu 2 Jahren dürfen steuerfrei ausreisen.

Anreise und Verkehr

Wie bei den meisten im Südpazifik weit verbreiteten Inselstaaten ist ein Flugzeug das schnellste und wichtigste Verkehrsmittel. Neben einer Reihe regionaler Flughäfen gibt es in Rarotonga einen internationalen Flughafen mit Verbindung nach Auckland/Neuseeland, Los Angeles/USA, Papeete auf Tahiti aber auch nach Europa und die USA.

Reisen im Land

Besonders auf der Hauptinsel Rarotonga gibt es einen lokalen Bus, der die rund 35 km langen Straßen um die Insel in beiden Richtungen etwa im Stundentakt befährt.

Mietwagen, Motorräder

Es gibt auf einer Reihe von Inseln die Möglichkeit, Mietwagen zu benutzen. Auch Motorräder oder Mofas sind zu bekommen. Auf der Hauptinsel Rarotonga spielen Motorroller eine wichtige Rolle.
Auf der Inseln wir links gefahren. Innerhalb der Ortschaften beträgt die Höchstgeschwindigkeit 40 km/h und außerhalb von Ortschaften 50 km/h.
Jeder, der auf den Inseln Autofahren möchte, muss sich auf der Polizeiwache von Avarua einen Führerschein für die Cook Inseln ausstellen lassen. die Kosten betragen 10 NZ$. Mofafahrer müssen einen praktische Prüfung für 5 NZ$ ablegen.

Fährverbindungen

Häfen gibt es in Avarua auf der Insel Rarotonga sowie ein zweites Hafenbecken in Avativ in der Nähe von Avarua.

Warenein- und -ausfuhr

Es gibt keine besonderen Beschränkungen. Natürlich ist die Einfuhr von Drogen, Waffen oder Sprengstoff strikt untersagt. Für Waffen z. B. auf Segelbooten ist eine besondere Genehmigung erforderlich. Erlaubt ist u. a. die zollfreie Einfuhr von 200 Zigaretten oder 1 kg Tabak oder 50 Zigarren, 2 l hochprozentigen Alkohol oder Wein oder 4,5 l Bier.

Kfz-Landeskennzeichnung

Das Kfz-Kennzeichen der Cookinseln lautet:

NZ

Infektionskrankheiten

  • Landesweites Dengue-Fieber-Infektionsrisiko
  • Landesweites Filariose-Infektionsrisiko
  • Diverse Darminfektionen wie Wurmbefall, Salmonellen, Shigellen, Amöben sowie Lamblien
  • Das HIV-Risiko gilt als eher gering

Es gibt kein Malariainfektionsrisiko.

Es gibt keine Impfpflicht für die Einreise auf die Cook Islands. Aber dennoch werden die folgenden Impfungen empfohlen:

  • Hepatits A und B
  • Tetanus
  • Typhus
  • Diphtherie

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen

Touristeninformation

Cook Islands Tourism Marketing Corporation
Fischerstrasse 28
82266 Inning am Ammersee
Tel.: 0049 - (0)172 - 72 62 394
cookislands@global-tourism.de
http://southpacificspecialist.org/cook-islands-tourism-contacts/

Für Informationen zu Einfuhrverboten diverser Souvenirs für Deutschland:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-einem-nicht-eu-Staat/reisen-nach-deutschland-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html

Die Landeswährung der Cookinseln ist der

Neuseeländische Dollar = 100 Cent.

Aber es gibt auch zusätzlich einige landeseigene Münzen und Banknoten, wie die 3 Dollar-Noten der Cook Islands, die besonders schön bebildert sind.

Einen Währungsrechner finden Sie hier:
https://bankenverband.de/service/waehrungsrechner/

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