Kasachstan: Diverse Reiseinfo

Formalien, Visa

Zur Einreise nach Kasachstan ist neben einem gültigen Reisepass ein Visum erforderlich, das vor Reiseantritt in der Visumsabteilung der Botschaft zu beantragen ist.

Bei der Beantragung von einmaligen Geschäfts-, Dienst-, Privat- und Touristenvisa sind grundsätzlich keine Einladungen erforderlich.

Visa für mehrmalige (nur für Geschäfts- und Dienstreisen) Ein- und Ausreisen nach Kasachstan werden auf der Grundlage einer Einladung des kasachischen Partners und der Bestätigung des Außenministeriums der Republik Kasachstan ausgestellt. Transitvisa für die Durchreise mit der Eisenbahn/dem PKW werden bei Vorlage des Visums des Drittlandes erteilt. Falls ein Aufenthalt in Kasachstan vorgesehen ist, ist ein Touristen-, Privat- oder Geschäftsvisum erforderlich.

Für die Ausstellung eines Visums müssen folgende Unterlagen vorliegen:

Ein gültiger Reisepass, der noch mindestens noch 6 Monate gültig sein muss Ein Kinderausweis für jedes Kind, das im Pass der Eltern nicht eingetragen ist Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Passbild Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebuhr (im Original) oder Check Ein frankierter Umschlag, sofern die Unterlagen per Post versandt wurden

Zollkontrolle

Bei der Einreise ist eine Zolldeklaration auszufüllen, die an Bord des Flugzeuges oder bei der Ankunft am Flughafen bzw. an der Grenzstation erhältlich ist. Bei der Zollkontrolle wird auf der Deklaration ein entsprechender Vermerk angebracht. Die Deklaration ist bis zur Beendigung der Reise aufzubewahren und bei der Ausreise aus der Republik Kasachstan beim Zoll vorzulegen.
Für den Transport von Haustieren sind Dokumente für das Tier und ein tierärztliches Attest mit der Übersetzung ins Kasachische oder ins Russische erforderlich

Landeswährung, Devisen

Die Landeswährung von Kasachstan ist seit dem 15. November 1993 der kasachische Tenge (KZT)
1 Tenge = 100 Tiyn.

Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist nicht eingeschränkt, sie müssen jedoch bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. Die Höhe der ausgeführten summe darf die bei der einreise erklärte nicht übersteigen.
Umtausch ist möglich in den großen Hotels und in Wechselstellen der Banken. In den größeren Hotels und Restaurants werden Kreditkarten akzeptiert. Vereinzelt gibt es inzwischen auch Geldautomaten.

Warenein- und -ausfuhr

Die Einfuhr von Waffen, Munition, Sprengstoff, Drogen (Rauschgift), Giften und anderen stark wirkenden Stoffen, sowie von Pornographie ist strikt verboten.

Weiterhin ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützten Pflanzen und Tieren verboten.

Infektions-Erkrankungen

In Kasachstan ist mit den folgenden Infektions-Erkrankungen zu rechnen:

  • Borreliose nach einem Zeckenbiss
  • Pest übertragen durch Ratten bzw. Flöhe (sehr selten)
  • Fleckfieber über Kleiderläuse (sehr selten)
  • Frühsommer Meningo-Enzephalitis durch Zeckenbisse
  • Hepatitis A und B
  • Magen-Darmerkrankungen, besonders: durch Würmer, Amöben, Shigellen Salmonellen und Lamblien, die vor allem über Essen und Trinken aufgenommen werden.
  • Tuberkulose

Impfempfehlungen

Bei der Einreise in das Land besteht keine Impfpflicht. Mit einer Ausnahme:
Eine Impfpflicht gegen Gelbfieber besteht für alle Personen, die aus von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebieten) kommen.
Dennoch sind Impfungen gegen folgende Krankheiten zu empfehlen:

  • Diphtherie
  • Hepatitis A und B
  • Polio (Kinderlähmung)
  • Tetanus
  • Tollwut, nur für Reisende, die mit Tieren in Berührung kommen
  • Typhus für Reisende mit einem erhöhten Infektionsrisiko, wie Camper u.ä.

Verkehrswesen

Eisenbahn
Das ca. 14.600 km umfassende Eisenbahnschienennetz gehört zu dem wichtigsten Transportsystem des Landes und zwar sowohl für den Güter- wie den Personenverkehr. Fahrkarten müssen vor Reiseantritt gekauft werden. Es ist nicht möglich, Fahrkarten im Zug zu erwerben.

Straßen
Das gesamte Straßennetz des Landes umfasst ca. 83.000 km, von denen ca. 17.000 von überregionaler Bedeutung sind.

Mitwagen
In allen größeren Städten ist es möglich (und empfehlenswert), Mietwagen mit Fahrer anzumieten (z. B. vor den Bahnhöfen oder über ein Hotel). Der Preis ist Verhandlungssache.

Taxis
Auch in den größeren Städten gibt es entweder gar keine oder nur sehr wenige reguläre Taxis. Es ist daher überall üblich, auf der Strasse vorbeifahrende Autos durch Winken mit dem Arm anzuhalten. Viele Pkw-Fahrer, die Lust haben, sich ein Zubrot dazuzuverdienen, halten an. Auch hier ist der Preis Verhandlungssache. Es ist gängige Praxis, dass die Fahrer versuchen, Ausländern ein Vielfaches des Preises abzuknöpfen, den die Einheimischen bezahlen.

Schiffsverbindungen
Die Hauptseehäfen des Landes sind Aktau und Bautin, die eine direkte Schiffsverbindung zum Iran und nach Aserbaidschan ermöglichen.

Flugverbindungen
Astana und Almaty werden von diversen Airlines angeflogen, u. a. Lufthansa, KLM, Turkish Airlines und British Airways. Lufthansa und die kasachische Air Astana fliegen von Frankfurt und Hannover nach Astana und Almaty.

Fremdenverkehrsamt

Committee of Tourism
33, Abai Ave.
Astana, 010000
Tel: 007 - 717 - 2 75 31 35
E-mail: info@komtur.kz
www.kazakhstan-tourist.com

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das Kfz-Kennzeichen von Kasachstan lautet:

KZ

Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de

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