Allgemeines
Die folgenden Informationen gelten besonders für Besucher aus dem Ausland. Es ist für diesen Personenkreis - unabhängig von den hier gegebenen Informationen – zudem empfehlenswert, beim ADAC oder dem AvD weitere Informationen einzuholen. Aber erfahrungsgemäß bieten die folgenden Hinweise auch einheimischen Verkehrsteilnehmern einige bisher nicht gekannte Regeln.
Höchstgeschwindigkeiten
In Heidelberg besteht - wie in allen geschlossenen Ortschaften in ganz Deutschland - für Kraftfahrzeuge generell eine
Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Außerdem gibt es gekennzeichnete Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10 und 20 km/h. In Bereichen, die als 30er-Zonen ausgewiesen sind, gilt solange eine Begrenzung auf 30 km/h, bis die Zone durch ein entsprechendes Schild wieder aufgehoben wird.
Spielstraßen
In Spielstraßen ist das Parken nur in dafür vorgesehenen und beschilderten Parkbuchten o.ä. gestattet. Die Geschwindigkeit ist dort Schritttempo – übrigens gilt das auch für Radfahrer. Normalerweise gilt in Städten ohne Vorfahrtsschilder „Rechts vor Links“. Am Ende von Spielstraßen gilt das jedoch nicht. Hier haben stets die Straßen Vorfahrt, auf die eine Spielstraße einmündet.
Dieselbe Vorfahrtsregel gilt für Straßen, die bei ihrer Einmündung in eine andere Straße einen abgesenkten Bordstein besitzen – vergleichbar denen bei Grundstücksausfahrten.
Promillegrenze
In ganz Deutschland besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkoholspiegel von 0,5 Promille und bei Auffälligkeiten (Schlangenlinien fahren, Unfälle) von 0,3 Promille. Seit August 2007 besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen in einem Alter unter 21 Jahre ein absolutes Alkoholverbot. Für Fahranfänger über 21 Jahre gilt für die zweijährige Probezeit nach bestandener Fahrprüfung ebenfalls eine Nullpromillegrenze.
Weitere Regeln, Fahrräder, Hunde
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. Kinder müssen bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und dürfen bis zum 10. Lebensjahr mit ihren Fahrrädern den Fußweg benutzen. Bei Kindern unter 8 Jahren darf eine Begleitperson über 16 Jahre mit ihrem Fahrrad ebenfalls den Gehweg benutzen (§ 2 Abs. 5 der StVO).
Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die begleitende Aufsichtsperson absteigen. Straßen, die als Fahrradstraßen gekennzeichnet sind dürfen von Kraftfahrzeugen nicht befahren werden. Ausnahmen, z.B. für Anlieger werden angezeigt.
Hunde dürfen von einem Fahrrad aus geführt werden, aber keine anderen Tiere (§ 28 Abs. 1 der StVO). Inline-Skater oder Skatboarder müssen den Gehweg benutzen und dürfen nicht auf dem Radweg oder der Straße fahren.
Fahrradfahrer müssen einen Fahrradweg dann benutzen, sofern er mit einem blauen Schild (Verkehrszeichen 237) gekennzeichnet ist, ansonsten dürfen sie auch die Straße benutzen.
Wo kein Verkehrsschild die Geschwindigkeit regelt, gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen nur für Kraftfahrzeuge innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Radfahrer dürfen daher hier so schnell fahren, wie sie wollen.
Sofern jedoch beschilderte Geschwindigkeitsbegrenzungen bestehen, haben sich auch Radfahrer daran zu halten, ansonsten wird ein Bußgeld fällig. Die Regeln für Unfallflucht nach § 142 StGB gelten auch für Fußgänger und Radfahrer.
Umweltzonen
In zahlreichen deutschen Städten, so auch in Wolfsburg, wurden im Laufe des Jahres 2008 Umweltzonen eingerichtet und durch entsprechende Schilder am Beginn und Ende ausgewiesen. Sie dürfen nur von Kfz. mit einer entsprechenden Plakette befahren werden.
Mit weiteren Einschränkungen besonders für Dieselfahrzeuge ist zu rechnen. Das gilt auch für Besucher aus dem Ausland.
Flughäfen
Heidelberg selbst hat keinen Flughafen. Der nächstgelegene Flughafen befindet sich in Frankfurt/Main. Von dort aus fährt ein Lufthansa Airport Bus in knapp einer Stunde bis nach Heidelberg.
Straßenbahn
Heidelberg hat 4 Straßenbahnlinien, von denen die Linien 1, 3 und 4 den Nordteil mit dem Südteil der Stadt verbinden und die Linie 2 von West nach Ost verkehrt. Zudem gibt es eine überregionale fünfte Linie (Linie 5R), die in einem Ring von Weinheim aus über kleinere Orte sowie Mannheim und Heidelberg fährt. Die Bahnen verkehren von montags bis freitags etwa von 5 - 0 Uhr, sonn- und feiertags von etwa 07:00 - 00:00 Uhr. Die Linien 1-4 werden von der HSB betrieben, die Linie 5R von der MVV OEG AG. Fahrkarten bekommt man an den Automaten. Weitere Informationen: www.rnv-online.de
Schnellbahn
In Heidelberg verkehrt die S-Bahn Rhein Neckar mit vier Linien, die die Stadt mit den umliegenden Orten und Städten verbindet. Die Linien 1 und 2 verlaufen von Kaiserslautern über Ludwigshafen, Mannheim und Heidelberg bis Osterburken (S1) und Mosbach (S 2), die Linien 3 und 4 fahren von Speyer über Ludwigshafen, Mannheim und Heidelberg bis nach Karlsruhe (S 3) und Bruchsal (S 4). Fahrkarten sind die gleichen wie für die Busse und Straßenbahnen.
Die Betriebszeiten sind von etwa 04:00 Uhr morgens bis 01:00 Uhr nachts.
Busse
In Heidelberg gibt es 16 innerstädtische Stadtbuslinien, 5 Nachtbuslinien und 9 Regionalbuslinien, die die Stadt mit den umliegenden Dörfern verbinden. Die meisten Busse verkehren u.a. am zentral gelegenen Bismarckplatz. Die Betriebszeiten gehen je nach Buslinie von ca. 6 Uhr morgens bis 0 Uhr nachts. Die Nachtbuslinien fahren am Wochenende von 0:30 - 4:30 im Stundentakt (Linie 5 halbstündlich). Es gelten die gleichen Fahrkarten wie für die S-Bahnen und die Straßenbahnen.
Bergbahn
Die Bergbahn besteht aus einer alten und einer neuen Bahn. Die neue pendelt vom Kornmarkt über die Stationen Schloss und Molkenkur, die historische Bahn von dort zum Königstuhl. Von April bis November verkehrt sie zwischen ca. 9 und 20 Uhr im 10-Minuten-Takt, von November bis April nur bis etwa 17 Uhr. Kinder fahren ermäßigt. Außerdem gibt es Kombitickets für Kleingruppen, mit denen man auch das Märchenparadies auf dem Königsstuhl besuchen kann. www.bergbahn-heidelberg.de
Taxi
Taxis findet man an öffentlichen Taxiständen, am Flughafen, am Bahnhof und vor Hotels. Man kann sie natürlich auch an den gewünschten Ort bestellen. Der Preis richtet sich nach gefahrener Strecke und wird vom Taxameter ermittelt. Üblich ist ein kleines Trinkgeld. In der Regel bringt einen der Taxifahrer auf kürzestem Wege zum Fahrtziel. Um sicher zu gehen, dass kein Umweg gefahren wird, kann man sich auch vor Fahrtbeginn über den zu erwartenden Preis informieren.
www.taxizentrale-heidelberg.de
Taxiruf: 06221-30 20 30
Taxi Direkt: 06221-73909-0
Boot und Fähre
Heidelberg und Umgebung lässt sich auch hervorragend vom Neckar aus erkunden. Mehrere Unternehmen bieten zahlreiche Routen an. So gibt es beispielsweise das Heidelberger Solarschiff, welches während einer 50minütigen Rundfahrt u.a. über die Heidelberger Sehenswürdigkeiten informiert.
www.hdsolarschiff.com
Weitere Fahrten, wie Feuerwerksfahrten, Neckar Rund- oder Linienfahrten, bietet die Rhein-Neckar-Fahrgastschifffahrt.
www.rnf-schifffahrt.de
Fahrrad
In der Innenstadt lässt es sich eher schlecht Fahrrad fahren. Hier gibt es auch größtenteils keine Fahrradwege. Dafür ist eine Fahrradtour entlang des Neckars umso schöner. Hat man kein eigenes Fahrrad, kann man sich eins bei einem der Fahrradverleihe mieten.
Rundflüge
Rundflüge in Heidelberg und Umgebung bietet der Heidelberg Helicopters Flugservice in Speyer an. Man kann sowohl persönliche Routen, als auch Sightseeing-Tours buchen.
www.heidelberg-helicopters.de
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