Allgemeines Verkehrsregeln
Die folgenden Informationen gelten besonders für Besucher aus dem Ausland. Es ist für diesen Personenkreis - unabhängig von den hier gegebenen Informationen – zudem empfehlenswert, beim ADAC oder dem AvD weitere Informationen einzuholen.
Höchstgeschwindigkeiten
In Gelsenkirchen besteht - wie in allen geschlossenen Ortschaften in Deutschland - für Auto- und Motorradfahrer generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Außerdem gibt es gekennzeichnete Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10 und 20 km/h.
In Bereichen, die als 30er-Zonen ausgewiesen werden, gilt solange eine Begrenzung auf 30 km/h, bis die Zone durch ein entsprechendes Schild wieder aufgehoben wird.
Spielstraßen
In Spielstraßen ist das Parken nur in dafür vorgesehenen und beschilderten Parkbuchten o.ä. gestattet. Die Geschwindigkeit ist dort Schritttempo – übrigens gilt das auch für Radfahrer. Normalerweise gilt in Städten ohne Vorfahrtsschilder „Rechts vor Links“. Am Ende von Spielstraßen gilt das jedoch nicht. Hier haben stets die Straßen Vorfahrt, auf die eine Spielstraße einmündet.
Dieselbe Vorfahrtsregel gilt für Straßen, die bei ihrer Einmündung in eine andere Straße einen abgesenkten Bordstein besitzen – vergleichbar denen bei Grundstücksausfahrten.
Promillegrenze
In ganz Deutschland besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkoholspiegel von 0,5 Promille und bei Auffälligkeiten (Schlangenlinien fahren, Unfälle) von 0,3 Promille. Seit August 2007 besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen in einem Alter unter 21 Jahre ein absolutes Alkoholverbot. Für Fahranfänger über 21 Jahre gilt für die zweijährige Probezeit nach bestandener Fahrprüfung ebenfalls eine Nullpromillegrenze.
Einige weitere Regeln, Hunde
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. Kinder müssen bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und dürfen bis zum 10. Lebensjahr mit ihren Fahrrädern den Fußweg benutzen. Bei Kindern unter 8 Jahren darf eine Begleitperson über 16 Jahre mit ihrem Fahrrad ebenfalls den Gehweg benutzen (§ 2 Abs. 5 der StVO).
Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die begleitende Aufsichtsperson absteigen. Straßen, die als Fahrradstraßen gekennzeichnet sind dürfen von Kraftfahrzeugen nicht befahren werden. Ausnahmen, z.B. für Anlieger werden angezeigt.
Hunde dürfen von einem Fahrrad aus geführt werden, aber keine anderen Tiere (§ 28 Abs. 1 der StVO).
Flughäfen
Gelsenkirchen selbst hat keinen Flughafen, aber mehrere Flughäfen des Landes Nordrhein Westfalen sind mit dem Auto, der Bahn oder den Shuttle-Services von Taxi-Unternehmen und Bussen in kurzer Zeit erreichbar.
Flughafen Dortmund
Flughafenring 11
44319 Dortmund
Tel.: 0049-(0)231-92 13 01
Flughafen Münster/Osnabrück
FMO Flughafen, Münster/Osnabrück GmbH
Hüttruper Heide 71-81
48268 Greven
Tel.: 0049-(0)25 71/94 0
Flughafen Köln/Bonn
Waldstr. 247
51147 Köln
Tel.: 0049-(0)2203-4 00
Flughafen Niederrhein
Airport Weeze
Flughafen Niederrhein GmbH
Flughafen-Ring 60
47652 Weeze
Tel: 0049-(0)2837-667001
Nahverkehr
Den öffentlichen Personennahverkehr organisieren in Gelsenkirchen Busse, Straßenbahnen (zum Teil unterirdisch), Stadtbahnen, S-Bahnen und Regionalzüge. Es gibt zwei Hauptknotenpunkte: den Hauptbahnhof in der Altstadt und den Stadtteil Gelsenkirchen Buer. Die Linien werden von BOGESTRA (Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen) und "Vestische" (Vestische Straßenbahnen) betrieben. Weitere Unternehmen sind EVAG (Essener Verkehrs-AG), die STOAG (Stadtwerke Oberhausen), der BVR (Busverkehr Rheinland) und die DB Regio NRW sowie ABELLIO Rail für den Schienenverkehr.
S-Bahn und Regionalzüge
Es gibt fünf Regionalbahnlinien, die in der Regel stündlich oder halbstündlich verkehren. Sie verbinden an ihren Endpunkten Düsseldorf mit Hamm, Dortmund mit Duisburg, Haltern mit Wuppertal, Essen mit Münster, Dorsten mit Dortmund, Gelsenkirchen mit Bochum und Mönchengladbach mit Münster.
Die beiden hiesigen S-Bahnlinien haben die Endhaltestellen Dortmund und Duisburg sowie Haltern und Wuppertal. In Gelsenkirchen gibt es sechs Haltepunkte für den Schienenpersonennahverkehr: Hauptbahnhof, Rotthausen, Zoo, Buer-Süd, Buer-Nord und Hassel.
Straßenbahn und Stadtbahn
Es fahren vier Straßenbahnlinien, deren Taktzeiten von der Uhrzeit und dem Wochentag abhängen:
- die Linie 17 von Horst über Essen nach Margarethenhöhe
- Linie 107 vom Hauptbahnhof über die Trabrennbahn und Essen nach Bredeney
- Linie 301 vom Hauptbahnhof über den Zoo zur Essener Straße
- Linie 302 von Buer über die Veltins-Arena und Wattenscheid nach Bochum
Busse
Zusätzlich gibt es in Gelsenkirchen 36 Buslinien. Drei sind Städteschnellbusse, zwei City-Express-Linien. Sie fahren mindestens alle 20 Minuten. Die Umsteigemöglichkeiten zwischen Bahn und Buslinien sind durch zahlreiche Knotenpunkte gegeben. In den beiden Zentren Altstadt und Buer gibt es jeweils einen Busbahnhof.
Nachtverkehr
An den Wochenenden und an Feiertagen gibt es sieben Nachtexpresslinien, die von Bussen befahren werden.
Taxi
Es gibt eine Taxizentrale für ganz Gelsenkirchen (Tel. 5 55 55). Schon im Jahr 1967 schlossen sich mehrere Taxiunternehmen zusammen, in den folgenden Jahren schlossen sich immer mehr Unternehmer dieser Vereinigung an. Das Unternehmen bietet Krankenfahrten, Flughafentransfer, Kur- und Urlaubsfahrten, Kurierfahrten, Besorgungsfahrten Sammeltaxis zum Musiktheater und einen Kofferdienst an.
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