Allgemeines
Braunschweig ist über die Bundesautobahn A2 (Hannover - Berlin) sehr bequem zu erreichen. Diese Autobahn führt in West-Ost-Richtung quer durch das nördliche Stadtgebiet und wird am Autobahnkreuz Wolfsburg-Königslutter – ungefähr 20 Kilometer von Braunschweig entfernt – von der Autobahn A39 geschnitten. Eine weitere wichtige Autobahn in Braunschweig ist die A391, die im Südwesten der Stadt anfängt und bis hin zum Autobahnkreuz Braunschweig-Nord verläuft. Gekreuzt wird sie am Autobahnkreuz Braunschweig-Ölper von der A392, die von der nördlichen Innenstadt bis fast nach Watenbüttel geht. Am südlich gelegenen Autobahndreieck BS-Süd hat auch die A395 ihren Anfangspunkt. Mit deren Hilfe kann man den Harz sowie Bad Harzburg, Wolfenbüttel, Wernigerode und Goslar erreichen.
Neben den Autobahnen gibt es noch die Bundesstraßen B1 (Hildesheim - Helmstedt - Magdeburg), B4 (Nordhausen - Bad Harzburg - Gifhorn - Uelzen - Lüneburg), B79 (Wolfenbüttel - Halberstadt), B214 (nach Celle) und B248 (Seesen - Salzgitter-Bad - Wolfsburg), die alle bis nach Braunschweig führen.
Die gut ausgebaute Innenstadt Braunschweigs wird von einem zweispurigen City-Ring und die ganze Stadt von einem zweispurigen Stadtring umrahmt. Zwischen den Ringstraßen verlaufen die Wallstraßen, die mit den Ringen im Süden der Stadt beim Bürgerpark zu einem recht breiten Straßenzug zusammenlaufen.
Flughäfen
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Im Süden des Stadtteils Waggum liegt gleich nördlich der A 2 der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg. Er ist nicht nur ein Verkehrsflughafen, sondern zugleich auch Sitz des Luftfahrt-Bundesamtes sowie der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. Die asphaltierte Landebahn ist 1.680 Meter lang und wird von zwei Graspisten ergänzt, über die auch der Segelflugverkehr abgewickelt wird. Man nutzt den Flughafen überwiegens für die Stationierung einiger Forschungsflugzeuge des DLR und der TU Braunschweig und für Werksflüge des Volkswagen-Konzerns. Einen regelmäßigen Linien- oder Charterverkehr gibt es auf dem Flughafen aber nicht.
Eisenbahn
Das alte Hauptbahnhofsgebäude Braunschweigs wurde bis zum Jahre 1960 für den Personenverkehr genutzt, dann aber von einem modernen Hauptbahnhof ersetzt, der sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Hauptgüterbahnhof, aber auch erheblich weiter weg von der Innenstadt befindet.
Man erreicht Braunschweig mit dem ICE aus Richtung Frankfurt/Main, Hildesheim und Berlin. Eine IC-Verbindung besteht mit Oldenburg, Hannover, Helmstedt, Magdeburg,Halle (Saale) und Leipzig.
Mit Hilfe der Bahn kann man Braunschweig auch von Bad Harzburg, Gliesmarode, Gifhorn, Uelzen, Wolfenbüttel, Schöppenstedt, Goslar, Salzgitter-Bad, Salzgitter-Lebenstedt, Salzgitter-Ringelheim, Seesen und Nordhausen erreichen. Der Teil zwischen Braunschweig und Wolfenbüttel der Bahnstrecke Braunschweig–Bad Harzburg hat historischen Charakter, denn er wurde 1838 als erste deutsche Staatseisenbahn eröffnet und wird noch heute beinahe unverändert betrieben.
Straßenbahn
Im 15-Minuten-Takt fährt tagsüber die Straßenbahn der Braunschweiger Verkehrs-AG durch die Innenstadt. Sie ist durch zwei Besonderheiten gekennzeichnet: Zum einen besitzt sie eine Spurweite von 1100 mm und ist damit – sieht man einmal von der Straßenbahn in Rio de Janeiro ab - die einzige Straßenbahn der Welt mit einer solchen Eigenheit. Außerdem ist besonders, dass die Linie in Richtung Heidberg und Stöckheim auf dem mittleren Grünstreifen der Bundesautobahn A 395 verläuft.
Die Straßenbahnlinien 1,4 und 5 sind die wichtigsten der Stadt, da sie zwischen dem Hauptbahnhof und der Innenstadt hin und herfahren.
Busse
Die Busse in Braunschweig schließen überwiegend die äußeren Stadtbezirke und angrenzenden Gemeinden mit der Innenstadt an. Dabei findet der Personenverkehr innerhalb des Verbundes Region Braunschweig (VRB) zu einheitlichen Tarifen statt. Die touristisch wichtigsten Buslinien sind die 411 und die 420. Sie verkehren zwischen dem Hauptbahnhof und der Braunschweiger Innenstadt.
Taxi
Auch in Braunschweig verkehren natürlich Taxis. Wer eins benötigt, kann es auf der Straße versuchen oder ainfach den TAXI-RUF Braunschweig kontaktieren unter Telefon (0531) – 66666.
Autos in der Stadt
Allgemeines
Die folgenden Informationen gelten besonders für Besucher aus dem Ausland.
Es ist für diesen Personenkreis - unabhängig von den hier gegebenen Informationen – zudem empfehlenswert, beim ADAC oder dem AvD weitere Informationen einzuholen.
Höchstgeschwindigkeiten
In Braunschweig besteht - wie geschlossenen Ortschaften in ganz Deutschland - für Auto- und Motorradfahrer
generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h.
Außerdem gibt es gekennzeichnete Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10 und 20 km/h.
In Bereichen, die als 30er-Zonen ausgewiesen werden, gilt solange eine Begrenzung auf 30 km/h, bis die Zone durch ein entsprechendes Schild wieder aufgehoben wird.
In zahlreichen deutschen Städten wurden im Laufe des Jahres 2008 Umweltzonen eingerichtet und durch Schilder ausgewiesen. Sie dürfen nur von Kfz. mit einer entsprechenden Plakette befahren werden. Das gilt auch für Besucher aus dem Ausland.
Die Regeln hatten sich im Jahr 2018 für Dieselfahrzeuge verschärft
Spielstraßen
In Spielstraßen ist das Parken nur in dafür vorgesehenen und beschilderten Parkbuchten o.ä. gestattet. Die Geschwindigkeit ist dort Schritttempo – übrigens gilt das auch für Radfahrer.
Normalerweise gilt in Städten ohne Vorfahrtsschilder „Rechts vor Links“.
Am Ende von Spielstraßen gilt das jedoch nicht. Hier haben stets die Straßen Vorfahrt, auf die eine Spielstraße einmündet.
Dieselbe Vorfahrtsregel gilt für Straßen, die bei ihrer Einmündung in eine andere Straße einen abgesenkten Bordstein besitzen – vergleichbar denen bei Grundstücksausfahrten.
Promillegrenze
In ganz Deutschland besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkoholspiegel von 0,5 Promille und bei Auffälligkeiten (Schlangenlinien fahren, Unfälle) von 0,3 Promille.
Seit August 2007 besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen in einem Alter unter 21 Jahre ein absolutes Alkoholverbot. Für Fahranfänger über 21 Jahre gilt für die zweijährige Probezeit nach bestandener Fahrprüfung ebenfalls eine Nullpromillegrenze.
Sonstige Regeln
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
Kinder müssen bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und dürfen bis zum 10. Lebensjahr mit ihren Fahrrädern den Fußweg benutzen. Bei Kindern unter 8 Jahren darf eine Begleitperson über 16 Jahre mit ihrem Fahrrad ebenfalls den Gehweg benutzen (§ 2 Abs. 5 der StVO).
Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die begleitende Aufsichtsperson absteigen.
Straßen, die als Fahrradstraßen gekennzeichnet sind dürfen von Kraftfahrzeugen nicht befahren werden. Ausnahmen, z.B. für Anlieger werden angezeigt.
Hunde dürfen von einem Fahrrad aus geführt werden, aber keine anderen Tiere (§ 28 Abs. 1 der StVO).
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