Formalien, Visa
Deutsche sowie alle anderen Europäer benötigen bei der Einreise kein Visum, der Reisepass muss jedoch noch sechs Monate Gültigkeit besitzen. Man ist zu einem dreimonatigen Aufenthalt berechtigt. Mitreisende Kinder sollten einen eigenen Pass besitzen oder im Reisepass der Eltern vermerkt sein.
Für die Erteilung von Visa ist in Deutschland zuständig:
Botschaft von Malaysia in BerlinKlingelhöfer Strasse 6
10785 Berlin
Tel: 0049 - (0) 30 - 8857 490
Email: mwberlin@compuserve.com
Anreise, Verkehr
Flugverbindungen
Wer aus dem Ausland anfliegt, wird in der Regel über den hochmodernen Flughafen von Kuala Lumpur, Sepang, der 50 km südlich der Stadt liegt, einreisen.
Malaysia wird von über 40 Fluglinien angeflogen. Die heimische Fluglinie Malaysia Airlines gehört zu einer der angesehensten der Welt. Der Flug von Deutschland, Frankfurt dauert ca. 11 Stunden.
Fährverbindungen
Man kann von Indonesien aus mittels der folgenden Fährverbindungen einreisen:
Westmalaysia:
Penang-Medan
Melaka-Dumai
Ostmalaysia:
Tawau-Tarakan
Eisenbahn
Man kann Malaysia mit dem Zug von Thailand oder Singapur aus erreichen, z. B. mit dem Eastern-Oriental-Express.
Eastern-Oriental-Express
Der Zug fährt von Singapur über Kuala Lumpur bis nach Bangkok.
Reisen im Land
Flugverbindungen
Malaysia verfügt über ein dicht ausgebautes lokales Flugnetz.
Wer längere Distanzen oder von West- nach Ostmalaysia reisen möchte, wird daher am bequemsten mit dem Flugzeug reisen. Air Asia, die Billigfluglinie des Landes, die mittlerweile auch Flüge ins Ausland anbietet, bietet eine preiswerte Alternative zu Malaysia Airlines.
Eisenbahn
Die Halbinsel Malaysias ist durch die Staatsbahn KTMB vorzüglich erschlossen. Das Schienennetz ist ca. 2.500 km lang.
Eastern-Oriental Express
Der Zug fährt von Singapur über Kuala Lumpur nach Bangkok.
Bus
Ein dichtes Busnetz mit Bussen sowohl mit als auch ohne Klimaanlage durchzieht das Land. Busse sind ein preiswertes und effizientes Fortbewegungsmittel in Malaysia.
Straßen
Malaysia verfügt über ein dichtes und gutes Straßennetz von ca. 66.000 km. Von diesen sind ca. 50.000 km geteert. Es gibt ca. 1.200 km Schnellstraßen.
Mietwagen
Mietwagen kann man an vielen Stellen mieten.
Der Automobilclub Malaysias hat folgende Internetadresse:
Verkehrsregeln
In Malaysia herrscht Linksverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
- Innerorts: in Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h
- Landstraßen: auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h
- Autobahnen: auf Autobahnen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 110 km/h
Besondere Vorschriften
Das Tragen von Sicherheitsgurten ist, wie beispielsweise in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Pflicht.
Promillegrenzen
In Malaysia besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkohol von 0,8 Promille.
Internationales Kfz-Kennzeichen
Das internationale Kfz-Kennzeichen von Malaysia lautet:
MAL |
---|
Fremdenverkehrsamt
Fremdenverkehrsamt von Malaysia in Deutschland
Malaysia Tourism Promotion Board
Weissfrauenstr. 12-16
60311 Frankfurt am Main
Tel: 0049 - (0)69 - 460 9234 20
Währung, Devisen Waren
Landeswährung
Die Landeswährung von Malaysia ist der Ringgit (MYR) = 100 Sen unterteilt.
Häufig spricht man auch von Malaysischem Dollar. Hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr von Devisen gibt es keine Beschränkungen.
Günstige oder landesspezifische Waren, Souvenirs
Kunsthandwerk wie:
Batikstoffe, Silberschmuck, Töpferwaren und Holzschnitzereien.
Songket ist ein brokatähnlicher Stoff, der mit Goldfaden und Silberfaden bestickt ist.
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Zollfrei dürfen folgende Mengen eingeführt werden:
- 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 225 g Tabak
- 1 l Spirituosen, Wein oder Likör
- Parfüm mit einem Wert von maximal 200 MYR
- 100 Stück Streichhölzer
- Waren bis zu einem Wert von insgesamt 200 MYR
Drogen
Die Drogengesetze des Landes sind sehr restriktiv.
In Malaysia droht bei Drogenhandel die Todesstrafe. Aber auch schon beim Drogenbesitz drohen drakonische Strafen.
Die Fluglinien weisen bei der Landung noch einmal besonders darauf hin!
Infektionserkrankungen, Impfungen
- Malaria : Es besteht in dem Land ganzjährig ein Risiko, sich mit Malaria zu infizieren, vor allem in Sabah auf Borneo und im Hinterland. Ein eher geringes Risiko besteht in West-Malaysia und Sarawak. Kein Malaria-Infektionsrisiko besteht in den Städten des Landes sowie in den Küstenregionen. Etwa 60% bis 70% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana.
- Amöbenruhr
- Bakterienruhr
- Bilharziose
- Chikungunya , eine für einen gesunden erwachsenen Menschen nicht tödliche aber schwere Virusinfektions-Erkrankung, die durch die Stechmücke "Aedes albopictus" (Tigermücke) übertragen wird. Der Name der Erkrankung stammt aus der ostafrikanischen Swahili (Kisuaheli)-Sprache und bedeutet in etwa: "der gekrümmt geht".
- Cholera - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
- Dengue Fieber
- Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
- Filariose
- Fleckfieber
- Frühsommer-Meningoenzephalitis
- Hepatitis A und B
- Japan Enzephalitis
- Tetanus
- Tollwut
- Typhus - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können
Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Malaysia werden Impfungen gegen die folgenden Krankheiten empfohlen:
- Cholera
- Diphtherie
- Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
- Gelbfieber
- Hepatitis A und B
- Japanische Enzephalitis - aber nur für besonders gefährdete Personen
- Meningokokken-Meningitis
- Pneumokokken
- Polyo (Kinderlähmung)
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Tollwut
- Typhus
Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land, vor allem bei Reisen in die oben genannten Gebiete, ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.
Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber.
Warnhinweise
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de
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