Japan ist eine parlamentarische Monarchie. Die Verfassung von 1947 (genannt die "Friedensverfassung") legt Rechte und Pflichten aller Bürger und die Funktionen der Verfassungsorgane fest. Festgelegt ist auch das Ziel des Staates, den Frieden zu wahren, und die Grundzüge eines Sozialstaates.
An der Spitze des Staates steht ein Kaiser, der "Tenno", dessen Thronfolge auf die männlichen Nachkommen der kaiserlichen Familie beschränkt ist. Der japanische Kaiser verfügt über keinerlei politische Macht. Vielmehr kommen ihm rein repräsentative Aufgaben zu.
Das Parlament besteht aus dem Abgeordnetenhaus (Unterhaus) sowie dem Oberhaus und wird alle vier Jahre in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Seit dem Jahre 1994 setzt es sich aus 500 Mitgliedern zusammen, die in einer Mischwahl von Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht gewählt werden.
Das Oberhaus ist die Vertretung der Berater aus den Präfekturen. Es besteht aus 252 Mitgliedern, die alle drei Jahre zur Hälfte vom Volk gewählt werden. 100 Mandate werden nach Verhältniswahlrecht gewählt und 152 werden in den Präfekturen nach Mehrheitswahlrecht vergeben. Ein Abgeordneter, der Zivilist sein muss, wird vom Parlament zum Ministerpräsident gewählt. Er beruft die Mitglieder seines Kabinetts und diese leiten die Ministerien und Behörden. Der Ministerpräsident hat keine Richtlinienkompetenz im Kabinett, in dem eher eine kollektive Verantwortlichkeit herrscht. Er ernennt aber die höchsten Richter und Beamten im Land und kann das Parlament auflösen lassen.
Die Minister müssen - wie der Ministerpräsident auch - Zivilisten sein und haben oft nur repräsentative Funktionen im Amt. Die mächtige Ministerialbürokratie verfasst die Gesetzesvorlagen und sorgt trotz politischer Krisen für Kontinuität im Staat. Die 47 Provinzen werden von Gouverneuren regiert.Die offizielle Bezeichnung des Landes lautet:
Japan Nippon, Nihon |
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Nationalhymne
Der Text der Nationalhymne von Japan beruht auf einem alten Gedicht eines unbekannten Autors, welches sich in Gedichtsammlungen aus dem 10. Jahrhundert fand und im Jahr 1880 von Hayashi Hiromori vertont wurde. Die Hymne wurde im Jahr 1893 vom Bildungsministerium für den Schulgebrauch bestimmt und später bei öffentlichen Anlässen gespielt. Offizielle Hymne des Landes wurde sie aber erst im Jahr 1999.
In japanischer Sprache lautet sie:
In lateinisiertem Japanisch | In der deutschen Übersetzung |
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Kimi gayo wa |
Mögen 1000 Jahre Glück Dir sein |
Nationalflagge
Die Nationalflagge (Landesflagge) von Japan wurde am 5. August 1854 eingeführt und am 13. August 1999 zur Nationalflagge des Landes erklärt. Die Flagge zeigt eine rote Sonne auf weißem Grunf.
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