Guatemala: Anreise und Verkehr

Formalien, Visa

Für Guatemala ist kein Visum erforderlich. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein. Bei der Einreise wird in der Regel eine Aufenthaltsgenehmigung von 90 Tagen erteilt.

Wie gelangt man nach Guatemala?

Der Flugplatz La Aurora liegt nicht unweit vom Zentrum der Stadt. Es gibt keine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadt, es stehen aber Taxis zur Verfügung. Für die Weiterreise nach Antigua besteht die Möglichkeit die bereits schon wartenden Sammeltaxis zu benutzen. Es gibt keine Direktverbindung von Deutschland nach Guatemala.

Reisen im Land

Flugverbindungen
Einheimische Fluggesellschaften sind unter anderem: Inter (Taca), Tikal Jets, Avaiteca und Jungle Flying.
Die meisten Kurzstrecken bietet Inter an. Sie fliegt die wichtigsten Städte Guatemalas an.
Außer von Guatemala Stadt aus gibt es Flugverbindungen nach Mexiko (Cancún) von Tikal (Flores, Petén) aus.

Eisenbahn
Die Eisenbahn konnte sich in Guatemala nicht etablieren, es besteht kein Personenbeförderungsnetz.

Bus
Der Bus ist in Guatemala das wichtigste Transportmittel. Entsprechend weit verzweigt ist das Liniennetz. In den großen Städten gibt es Busbahnhofe, in den ländlichen Gegenden stellt man sich an die Straße und wartet bis ein Bus kommt. An bestimmten großen Kreuzungen des Landes kann man umsteigen. Es gibt eine "Luxuslinie", Pullmann, die sehr komfortabel ist. Die anderen Busse sind meist ausrangierte Schulbusse aus den USA oder schon recht in die Jahre gekommene alte Reisebusse. Letztere sind sehr preiswert, man sollte aber eine Portion Geduld und Gottvertrauen mitbringen.

In Guatemala Stadt gibt es ein verwirrendes Bussystem, der nach keinem erkennbaren Fahrplan fährt. In den ländlichen Gebieten kommen Sammeltaxis zum Einsatz, die eine festgelegte Route fahren und bei denen der Fahrgast beliebig ein- und aussteigen kann.

Straßen
Das Land wird von drei großen Straßen durchzogen, die CA 1, von Mexiko kommend durch das Hochland von Guatemala durch den Osten des Landes zur salvadorianischen Grenze. Die CA 2, verbindet ebenfalls von Mexiko die südlichen Küstenstädte bis zur Grenze von El Salvador. Die CA 9 verbindet die Hauptstadt mit der Atlantikküste. Parallel läuft die CA 5, die nördlich in das Petén- Gebiet führt und die CA 18 vom Izabal- See über Poptún nach Flores im Osten. Die meisten Straßen sind schlecht asphaltiert und haben viele Schlaglöcher. Tankstellen sind weit verbreitet und bieten auch bleifreies Benzin an. Es gibt keinen Pannennotdienst.

Taxi
Gibt es in allen Ortschaften, man handelt den Preis aber vorher aus.

Mietwagen
Einige der gängigen Firmen befinden sich am Flughafen von Guatemala Stadt und in der Hauptstadt selbst. Im Landesinneren ist es dagegen schwierig bis unmöglich, ein Auto zu mieten.

Fährverbindungen
Von Puerto Barrios aus gibt es mehrmals täglich eine Fährverbindung nach Lívingston und zurück. Nach Punto Gorda in Belize fahren kleine Bote von Puerto Barrios und Lívingston. Von Lívingston gibt es eine Bootsverbindung nach Honduras ca. zweimal in der Woche.

Notrufnummern

Feuerwehr: 122
Polizei: 120, 110
Ambulanz: 128

Tourismusbehörde

Instituto Nacional de Turismo (INGUAT)
7a. Ave. 1-17, zona 4
Ciudad de Guatemala
Tel: 331-1333 bis 47

Verkehrsregeln

In Guatemala herrscht bekanntermaßen Rechtsverkehr. Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollte man sich strikt an die im Land geltenden Verkehrs- Regeln halten. Die dargestellten Höchstgeschwindigkeiten können natürlich durch Verkehrsschilder verringert oder auch erhöht werden. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen empfehlenswert, beim ADAC dem AvD bereits vor Reiseantritt einzuholen.

Höchstgeschwindigkeiten
Grundsätzlich sind, neben den dargestellten allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Schilder gekennzeichneten Geschwindigkeitsbegrenzungen strikt zu beachten.

  • Innerorts: in Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h
  • Landstraßen, Schnellstraßen: auf Landstraßen bzw. Schnellstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h

Besondere Vorschriften
Ein Warndreieck muss mitgenommen werden.

Promillegrenze
In Guatemala besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkohol von 0,1 Promille.
Es sei aber daraufhin gewiesen, dass sich so gut wie niemand an diese Regeln hält!

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Guatemala lautet:

GCA

Botschaften, Konsulate und Fremdenverkehrsamt

Vertretungen von Guatemala in Deutschland

Die Botschaft von Guatemala befindet sich in einem Neubau in der Joachim-Karnatz-Allee Ecke Paulstraße. In dem selben Gebäude befindet sich noch die Botschaft von El Salvador. Das Gebäude ist Teil einer ganzen Neubausiedlung, die u.a. für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages errichtet wurden. In der Nähe liegt übrigens der Amts-und Dienstsitz des Bundespräsidenten, das "Schloss Bellevue". Ganz in der Nähe der Botschaft ist eine Haltestelle der Buslinie 187.

Botschaft der Republik Guatemala in Berlin
Joachim- Karnatz- Allee 45-47
10557 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 20 64 363

Honoralkonsulat der Republik Guatemala in Düsseldorf
Grafenberger Allee 277-287
40237 Düsseldorf
Tel: 0049 - (0)211 - 67 06 45 90
0049 - (0)211 - 62 68 96
0049 - (0)211 - 62 25 18

Honoralkonsulat der Republik Guatemala in Hamburg
Esplanade 6
20354 Hamburg
Tel: 0049 - (0)40 - 34 51 94

Honoralkonsulat der Republik Guatemala in München
Grafinger Straße 2
81671 München
Tel: 0049 - (0)89 - 40 62 14

Deutsche Vertretungen in Guatemala

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Guatemala-Stadt
Avenida La Reforma 9-55, Zona 10, Edificio Reforma 10, Nivel 10
Ciudad de Guatemala
Tel: 00502 - 23 64 67 00
Die deutsche Botschaft in Guatemala ist weiterhin für Belize zuständig.

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Panajachel
Calle Principal 0-93
Panajachel, Solola, Guatemala.
:
Cónsul Honorario de la República Federal de Alemania
Calle Principal 0-93
Panajachel, Solola, Guatemala, C. A.
Tel: 00502 - 77 62 10 15

Österreichische Vertretungen in Guatemala

Botschaft
Zuständig ist die Botschaft in Mexiko (Siehe hier >>>).

Österreichisches Honorargeneralkonsulat in Guatemala
Edificio Multimédica Blvd. Vista Hermosa I; Zona 15 Nivel 12, Oficina 12-18
Tel:00502 - 23 85 35 84
00502 - 23 85 35 85
00502 - 23 32 15 06

Vertretungen von Guatemala in Österreich

Botschaft der Republik Guatemala in Wien
Landstrasse Hauptstrasse 21/Top 9
1030 Wien
Tel: 0043 - (0)1 - 714 35 70

Honorarkonsulat der Republik Guatemala in Innsbruck
Schmerlinstraße 2 Top1
6020 Innsbruck
Tel: 0043 - (0)512 - 58 77 78

Honorarkonsulat der Republik Guatemala in Wien
Kantgasse 3
1010 Wien
Tel: 0043 - (0)1 - 713 07 13

Schweizer Vertretungen in Guatemala

Schweizer Botschaft in Guatemala-Stadt
Edif. Torre Internacional, 16 Calle 0-55, Zona 10
01010 Ciudad de Guatemala
Tel: 00502 - (0)2 - 367 55 20
Die schweizer Botschaft in Guatemala ist weiterhin zuständig für:

Vertretungen von Guatemala in der Schweiz

Botschaft
Zuständig ist die Botschaft in Paris.

Botschaft der Republik Guatemala in Paris
Rue Villebois Mareuil 2
75017 Paris
Tel: 0033 - (0)1 - 42 27 78 63

Fremdenverkehrsamt

Instituto Guatemalteco de Turismo
7 av. 1-17 zona 4
Postfach: 01004
Centro Civico, Ciudad de Guatemala
Tel: 00502 - 24 21 28 00

Fremdenverkehrsamt von Guatemala in Deutschland
Guatemala Tourist Commission
c/o Botschaft der Republik Guatemala
Joachim-Karnatz-Allee 47
10557 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 20 64 363
Auch für Österreich und die Schweiz zuständig.

Einkaufen, Souvenirs

Laden-Öffnungszeiten
Montag-Sonntag: 9:00 Uhr bis 18:00/20:00 Uhr
Große Supermarkt- und Ladenketten haben bis 20.00 bzw. 22:00 Uhr geöffnet.
In den ländlichen Gegenden wird die Siesta von 13:00 bis 16:00 Uhr eingehalten.

Günstige oder landesspezifische Waren, Souvenirs
Am meisten Spaß macht es natürlich, auf den bunten Indígena-Märkten einzukaufen und natürlich ist es auch preiswerter. Aber auch in den Geschäften in den Städten kann man schöne und preiswerte Mitbringsel finden.

  • Stoffe
    Kann man in unterschiedlichen Arten und in einer großen Vielfalt antreffen.
  • Töpferwaren
    Viele Töpferwaren werden in Form von Engeln, Kirchen und buntbemalten Mayafiguren hergestellt.
  • Holzmasken
    Eine alte Tradition in Antigua, die von den Spaniern geerbt wurde, sie sind geschnitzt und bemalt.
  • Kerzen
    Unter anderen in Antigua findet man alle Klassen von Kerzen. Sie werden in großen Mengen zur Dekoration verwendet.
  • Jade, Schmuck (Gold und Silber)
    Guatemala ist der zweitgrößte Produzent von Jade und ist auf Masken und hochwertigen Schmuck spezialisiert. In Antigua gibt es einige Jadewerkstätten, die man auch besichtigen kann.

    Ein- und Ausfuhr von Devisen und Waren

  • Landeswährung
    Die Ein- und Ausfuhr des Quetzals ist in angemessenen Grenzen gestattet. Was das genau bedeutet ist nicht eindeutig festgelegt und sollte daher vor Ort erfragt werden.
  • Fremdwährungen
    Fremdwährungen können uneingeschränkt ein- und ausgeführt werden.
  • Ausreisegebühr/Departure Fee
    Auf die Ausreise mit dem Flugzeug wird eine Flughafengebühr von ca. 30 US-Dollar erhoben.
    Bei der Ausreise auf dem Landweg wird oft eine "Gebühr" verlangt, die oft ein wenig willkürlich festgelegt wird.

    Warenein- und -ausfuhr
    Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten.
    Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
    Um die Ausbreitung von BSE und der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, müssen alle mitgeführten Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) am Flughafen deklariert werden (zuständige Behörde: Servicio Nacional de Cuarentena Animal).
    Die Ausfuhr von archäologischen Fundstücken ist untersagt.

Infektions-Erkrankungen, Impfungen

In Guatemala ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektions-Erkrankungen zu rechnen:

  • Malaria, es besteht in dem Land ganzjährig ein Infektionsrisiko mit Malaria, mit Ausnahme von Guatemala Stadt. Etwa 5% bis maximal 10% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana. In Gebieten über 1.500 m Höhe besteht kein bzw. nur ein sehr geringes Malaria-Infektionsrisiko
  • Amöbenruhr
  • Bakterienruhr
  • Chagas-Erkrankung
  • Cholera, ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können
  • Dengue-Fiebererkrankung
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen und Wurmbefall sowie alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Filariose
  • Hepatitis A und B, eine Infektion mit Hepatitis B ist aber nur bei den Personen zu erwarten, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte suchen.
  • Kala Azar-Erkrankung
  • Leishmaniose-Erkrankung
  • Kinderlähmung, Polio
  • Tollwut
  • Typhus, ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können
  • Zeckenbissfieber

Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Guatemala werden die folgenden Impfungen empfohlen:

  • Cholera, aber nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können
  • Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen
  • Hepatitis A und B, eine Impfung gegen Hepatitis B ist aber nur für die Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte suchen.
  • Kinderlähmung, Polio, eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen
  • Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen
  • Tollwut, aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können
  • Typhus, aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können

Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen besteht eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber.

Gelbfieberimpfung von Kindern
In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über 1 Jahr, in einigen Ländern sogar ab 6 Monaten. Dazu ist festzustellen:
Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. Enzephalitis. Rund Zweidrittel der davon Betroffenen waren Kinder unter 6 Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber-Infektionsgebiete dann gemieden werden.
Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden!

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "stand-by-Präparat" mit sich führen.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt (AA) der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
D-11013 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
Auswärtiges Amt

Nach Angaben von Menschenrechtlern werden in dem Land jedes Jahr Hunderte Mädchen und weibliche Jugendliche nicht nur vergewaltigt, sondern bestialisch zu Tode gefoltert. Die Täter kommen dabei aus allen Schichten der Bevölkerung, darunter Politiker, Geschäftsleute, Richter und Polizisten. Um dieser grausamen Morde Herr zu werden, wurde eine spezielle Sonderkommission eingerichtet, deren Aufklärungsrate jedoch etwa bei Null liegt! Den überwiegenden Teil der Polizei des Landes kann man ohne Übertreibung als "uniformierte Kriminelle" bezeichnen

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