Formalien, Visa
Touristen wird die Einreise in das Land grundsätzlich nur gestattet, sofern ein Rückflugticket sowie ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, um den Aufenthalt in dem Land selber zu finanzieren. Deutsche Staatsbürger erhalten bei der Einreise mit dem Reisepass, der noch 3 Monate gültig sein muss, ein 90-Tagevisum. Für die Verlängerung der 90-Tage-Frist genügt es, für einen Tag das Land zu verlassen. Eine Aufenthaltserlaubnis bekommt man, wenn man einen Arbeitsvertrag hat.
Botschaft der Republik Argentinien
Abt. Presse und Tourismus
Kleiststraße 23 - 26
10787 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 22 66 89 20
www.turismo.gov.a
Infos zu Einfuhrverboten diverser Souvenirs finden Sie hier:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-einem-nicht-eu-Staat/reisen-nach-deutschland-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html
Anreise und Verkehr
Besucher aus Europa kommen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - mit dem Flugzeug in das Land.
Flugverbindungen
Flüge nach Buenos Aires werden von fast allen großen europäischen Fluggesellschaften angeboten. National: Wer ein Visite-Argentinia-Ticket in Europa erwirbt, kann Inlandsflüge günstiger buchen. Es gibt von Buenos Aires aus 33 inländische Flugziele.
Reisen im Land
Bus
Ein über 210.000 km ausgedehntes Busnetz mit 120 Busverbindungen verbindet allein Buenos Aires mit dem ganzen Land.
Straßen
Das gesamte Straßennetz umfasst ca. 215.000 km, von denen rund 80% asphaltiert sind. Dieselkraftstoff ist erheblich, Benzin ist etwas günstiger als in Deutschland.
Mietwagen
Der Fahrer muss älter als 21 Jahre sein, ein nationaler Führerschein genügt, aber eine Kreditkarte ist erforderlich.
In Argentinien herrscht Rechtsverkehr. Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollte man sich strikt an die im Land geltenden Verkehrsregeln halten. Die Unfallrate in Argentinien ist weitaus höher als in Deutschland. Die dargestellten Höchstgeschwindigkeiten können natürlich durch Verkehrsschilder verringert oder auch erhöht werden. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen empfehlenswert, beim ADAC dem AvD oder den Verkehrsclubs in dem betreffenden Land detaillierte Informationen einzuholen.
Höchstgeschwindigkeiten
- Innerorts: in Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h
- Landstraßen: auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h
- Autobahnen: auf Autobahnen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h
Internationales Kfz-Kennzeichen
Das Kfz-Kennzeichen von Argentinien lautet:
RA |
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Ein- und Ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Infektionserkrankungen
In Argentinien ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektionserkrankungen zu rechnen:
- Malaria, es besteht vor allem in der Zeit von Oktober bis Mai ein eher geringes Infektionsrisiko in den Grenzgebieten zu Bolivien und Paraguay. Nahezu alle Infektionen erfolgen mit der Malaria tertiana.
- Amöbenruhr
- Bakterienruhr
- Chagas-Erkrankung
- Cholera
- Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
- Hepatitis A und B
- Lambliasis
- Leishmaniose-Erkrankung
- Kinderlähmung, Polio
- Tetanus
- Tollwut
- Typhus
Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Argentinien werden die folgenden Impfungen empfohlen, wobei eine Reihe von Impfungen auch in Deutschland empfohlen werden:
- Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen
- Hepatitis A und B, eine Impfung gegen Hepatitis A sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen
- Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen
- Tollwut, aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können
- Typhus, aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können
Impfpflicht
Es bestehen bei der Einreise und für den Aufenthalt in dem Land keinerlei Impfvorschriften.
Malariaprophylaxe
Bei Reisen in die oben genannten Gebiete des Landes, ist es nicht unbedingt angeraten und erforderlich, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, kann stattdessen ein"stand by-Präparat" mit sich führen.
Touristeninformationen
Subsecretaría de Turismo
Suipacha 1111
Piso 20°
1368 Buenos Aires
Tel.: 0054 - 1 -3 12 - 5611
Subsecretaría de Turismo Alicia Moreau
De Justo 200 Dique 4
Puerto Madero
Tel.: 0054 (0)5411 - 4313 0187
Santa Cruz Tourismusinformationszentrum
von Santa Cruz
Suipacha 1120 (1008)
Tel.: 0054 (11) - 4325 3102
Die Landeswährung von Argentinien ist der Argentinische Peso = 100 Centavos.
Einen Währungsrechner finden Sie hier:
https://bankenverband.de/service/waehrungsrechner/
Landesspezifische Waren, Souvenirs
Lederwaren, Pelzmäntel und Felldecken. Aus der Gaucho-Kultur: Silbersporen, Messer, Gürtel, Dolche, Silberschmuck, Halbedelsteine und Bombilla-Gefäße.
Aktuelle Warnhinweise
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de/de
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