Achtung:
Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass das Auswärtige Amt derzeit dringend von allen (nicht unbedingt notwendigen) Reisen in den Tschad abrät. Vor allem der Osten, der Südosten und der Norden des Landes sowie das Tibesti-Gebirge gelten als gefährlich - letzteres allein der vielen ungeräumten Minenfelder wegen. Die Grenzregion zum Sudan ist ebenfalls gefährlich; dort besteht die Gefahr, Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden.
Wie gelangt man in den Tschad?
Flugzeug
Die meisten Reisenden erreichen den Tschad über dessen einzigen internationalen Flughafen in N'Djamena. Fünfmal pro Woche fliegt ihn die Air France von Paris aus direkt an. Weitere Airlines, die den Flughafen bedienener, sind Cargolux, Ethiopian Airlines, Cameroon Airlines, Sudan Air, Air Inter Congo, CanAir Cargo, Afriqiyah Airways und ASky. Mit Hilfe von Taxis kann man vom Flughafen aus in die etwa zwei Kilometer entfernte Innenstadt N'Damenas gelangen.
Eisenbahn
Ein Eisenbahnschienennetz ist im Tschad nicht vorhanden.
Busverkehr
Es bestehen unregelmäßige Busverbindungen zwischen dem Tschad und der Zentralafrikanischen Republik, Nigeria und Niger. Zwischen N'Djamena und Kousséri in Kamerun verkehren Minibusse.
Auto
Fernstraßen führen von der Zentralafrikanischen Republik, Kamerun, Nigeria, Niger und Sudan in den Tschad. Die Grenze zum Sudan ist jedoch derzeit geschlossen. Während der Regenzeit sind die Straßen teilweise unbefahrbar, die Strecke nach Niger ist generell in einem schlechten Zustand. Die Grenzgebiete zu Kamerun sind wegen der Gefahr bewaffneter Überfälle ebenfalls nicht empfehlenswert.
Für die Einreise auf dem Landweg ist eine Reisegenehmigung (Autorisation de circuler) erforderlich, die zusammen mit dem Visum bei der Botschaft zu beantragen ist.
Reisen im Land
Achtung!!!
Vor Verlassen der Hauptstadt muss für jede Präfektur eine gesonderte Genehmigung eingeholt werden.
Flugverbindungen
Inlandflüge werden derzeit nur von Privatfirmen angeboten. So bietet die Toumai Air Tchad Dank ihrer Fokker 28 eine Verbindung zwischen Ndjamena und Abéché an. Diese Flüge gehen zweimal die Woche.
Fährverbindungen
Das Land verfügt über ca. 2.000 km schiffbare Wasserwege. Allerdings ist der tschadische Hauptfluss Chari nur in der Regenzeit befahrbar. Dann gehen dort kleinere Flussschiffe. Weitere Fährverbindungen hat der Tschadsee.
Bus
Ein nationales Busnetz verbindet die Städte. Indes muss erwähnt werden, dass die Busverbindungen rar sind und nur in die größeren Orte angeboten werden.
Eisenbahn
Ein Eisenbahnschienennetz ist im Tschad nicht vorhanden.
Straßen und Mietwagen
Im Tschad gibt es etwa 300 km befestigte Straßen. Für Überlandfahrten im Tschad wird eine Reisegenehmigung (s.o.) benötigt, die jedoch nur für bestimmte Strecken gewährt wird. Bei Fahrten in den Nordosten des Landes ist darüber hinaus die Mitnahme eines ortskundigen Führers gefordert. Am besten, man greift gleich auf Taxis oder Inlandsflüge zurück, zumal es immer wieder zu Raubüberfällen auf Autofahrer kommt. Wer in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt wird, sollte auf (sehr) aggressive Reaktionen gefasst sein. Weiterhin negativ hinzu kommt die unzureichende Versorgung mit Kraftstoff.
Für Mietwagen ist ein Carnet de passage, ein internationaler Führerschein und entweder die Grüne Versicherungskarte oder eine Vollkaskoversicherung des Tschad erforderlich. Ein Allradantrieb ist außerhalb der Städte unerlässlich.
Internationales Kfz-Kennzeichen
Das internationale Kfz-Kennzeichen des Tschad lautet:
TD |
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Formalien und Visa
Touristen benötigen für die Einreise in den Tschad einen Reisepass, der noch mindestens einen Monat länger als das Visum gültig ist, ein Visum sowie ein Rückflug- bzw. Weiterreiseticket und einen Unterkunftsnachweis (Hotelreservierung, Einladung). Für Reisen außerhalb der Hauptstadt sind für alle Präfekturen Genehmigungen (Autorisation de circuler) vom Innenministerium des Tschad erforderlich, die bei der Einreise am Flughafen beantragt werden können. Für die Einreise auf dem Landweg muss die Genehmigung bereits zusammen mit dem Visum beantragt werden. Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggfs. Innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
Erteilung von Visa
Die Botschaft in Bonn ist zur Zeit geschlossen. Visa können bei den tschadischen Botschaften in Brüssel oder Paris beantragt werden.
Botschaft der Republik Tschad
52, Boulevard Lambermont
1030 Brüssel
Tel: 00322 - 2 15 19 75
Landeswährung, Devisenbestimmungen
Die Landeswährung des Tschad ist der CFA-Franc
1 CFA-Franc = 100 Centimes
Der Tschad gehört zur Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion. Der ISO-4217-Code des Franc CFA lautet hier XAF. Der CFA-Franc (Communanté Financiére Africaine) ist die Währung in 14 afrikanischen Staaten, die in der Regel früher französische Kolonien waren: Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Republik Kongo, Tschad, Zentralafrikanische Republik, Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoite, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal sowie Togo. Er ist an den Euro gebunden.
1 Euro (€) = 682,671 CFA-Franc (XAF)
- Ein- und Ausfuhr der Landeswährung
Die Einfuhr der Landeswährung ist unbegrenzt gestattet, es besteht jedoch Deklarationspflicht. Die Ausfuhr der Landeswährung ist auf 10.000 CFA-Franc beschränkt. - Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen
Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt erlaubt aber deklarationspflichtig. Die Ausfuhr darf maximal in Höhe des bei der Einreise deklarierten Betrages erfolgen.
Waren, Zollbestimmungen
Zollbestimmungen
Folgende Artikel dürfen zollfrei in den Tschad eingeführt werden:
- 400 Zigaretten/Zigarillos oder 125 Zigarren oder 500 g Tabak (Frauen dürfen nur Zigaretten einführen)
- 3 Flaschen Wein sowie 1 Flasche Spirituosen.
Souvenirs
Touristen kaufen im Tschad gern Teppiche, verzierte Kalebassen, Messer, Keramik und Tierfiguren aus Messing.
Infektionserkrankungen
Im Tschad ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektionserkrankungen zu rechnen:
- Malaria: Es besteht ganzjährig in dem gesamten Land, auch in den Städten, ein erhöhtes Risiko, sich mit dem Malariaerreger zu infizieren. Etwa 80% bis 90% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana.
- AIDS, HIV
- Amöbenruhr
- Bakterienruhr
- Bilharziose
- Cholera - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können
- Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten von Viren und Bakterien
- Filariose
- Fleckfieber - besonders im Nordosten des Landes
- Hepatitis A und B
- Kala Azar-Erkrankung
- Meningokokken-Meningitis
- Kinderlähmung, Polio
- Leishmaniose-Erkrankung
- Schlafkrankheit
- Tollwut
- Typhus - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
- Zeckenbissfieber
Impfempfehlungen
- Cholera - aber nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können
- Diphtherie - eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
- Gelbfieber
- Hepatitis A und B
- Kinderlähmung, Polio - eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
- Meningokokken-Meningitis
- Tetanus - eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
- Tollwut - aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können.
- Typhus - aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.
Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber. Der Tschad gilt selber als von der WHO ausgewiesenes Gelbfieber-Infektionsgebiet.
Gelbfieberimpfung von Kindern
Bei Impfungen gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. Enzephalitis. Rund Zweidrittel der davon Betroffenen waren Kinder unter sechs Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber-Infektionsgebiete dann gemieden werden. Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden!
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