Marokko: Reiseinfos

Wie gelangt man nach Marokko?

Flugzeug
Direktflüge gehen von Frankfurt/M. nach Casablanca, ferner gibt es saisonabhängige Flüge von fast allen deutschen Flughäfen nach Agadir. Weitere internationale Flughäfen des Landes sind Tanger und Marrakesch.

Schiff
Über die Straße von Gibraltar führen Fähren nach Marokko, die kürzeste Verbindung ist zwischen Algeciras und Ceuta. Ferner verkehren Fähren von Almería/Spanien nach Nador und von Sète in Südfrankreich nach Tanger. Der wichtigste Hafen des Landes ist Casablanca.

Reisen im Land

Flugverbindungen
Das relativ dichte Inlandflugnetz verbindet unter anderem Casablanca mit Marrakesch, Tanger, Ouarzazate, Agadir und Laayoune.

Bus

Das nationale Busnetz ist sehr gut ausgebaut. Darüber hinaus gibt es Sammeltaxis (Louages) mit festem Ziel, die erst dann losfahren, wenn der Wagen voll besetzt ist.

Eisenbahn
Das Eisenbahnnetz von Marokko umfasst etwa 2.000 km Strecke. Eine Eisenbahnlinie führt von Marrakesch über Casablanca, Rabat und Fés nach Tanger. Eine weitere Strecke führt von Fés über Oujda entlang der algerischen Grenze in den Süden.

Man sollte sich für eine längere Zugfahrt mit Lebensmitteln eindecken, auch wenn man einige Sachen an Bord kaufen kann - zu Touristenpreisen natürlich. Es empfiehlt sich, immer etwas mehr mitzubringen, um es mit den Mitreisenden zu teilen. Das fördert den kulturellen Austausch, wird als sehr höflich angesehen und ist oft genug der Einstieg in eine gute Unterhaltung.

Taxis
Es gibt in den größeren Städten von Marokko zwei Arten von registrierten Taxis.

Die Petits Taxis (dt. Kleine Taxis) sind gelb und mit der Aufschrift „Petit Taxi“ gekennzeichnet. Meistens handelt es sich bei ihnen um kleine, viertürige Peugeouts, Renaults, Seats oder vergleichbare Fahrzeuge. Sie sind mit einem Taxameter ausgestattet und bedienen das unmittelbare Stadtgebiet. Meist muss man auf die Benutzung des Meters nicht extra hinweisen. Indes kann man vor Fahrtantritt auch einen Preis aushandeln. Petits Taxis sind schnell, effizient und preisgünstig. Als solche gibt es keine bessere Fortbewegungsmöglichkeit in Marrakesch.

Die Grands Taxis (dt. Große Taxis), weiße, meist alte Mercedes-Benz-Wagen mit einem regulären Taxi-Schild auf dem Dach, sind um einiges teurer als ihre kleinen roten Brüder. Sie fahren auf festgelegten Routen, können aber auch individuell genutzt werden. Im Gegensatz zu den Petits Taxis dürfen sie das Stadtgebiet verlassen, weshalb sie sich gut für Ausflüge in die Umgebung eignen. Sie können auch stunden- oder tageweise gemietet werden.

Straßenverkehr und Mietwagen
Das Straßennetz des Landes umfasst etwa 30.000 km Asphaltstraßen und 50.000 km wenig befestigte Straßen. Im Spätherbst sind manche Gebirgspisten durch den hohen Wasserstand der Flüsse unpassierbar. Auch führen dort im Winter immer wieder Schneefälle zu Straßensperrungen. Wer in Marokko ein Auto mieten möchte, sollte mindestens 21 Jahre alt sein und – was für eine Überraschung - über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Der deutsche Führerschein wird anerkannt, indes ist es immer ratsam, einen internationalen Führerschein (= International Driving Licence) mit sich zu führen. Autos sollten nach Erhalt gründlich überprüft werden (bspw. Reserverad und Wagenheber an Bord?) - v.a. bei kleineren Vermietagenturen. Verträge sind aufmerksam zu lesen und erst dann zu unterschreiben. Während des Fahrens müssen die Fahrerlaubnis und die Ausweispapiere immer bei sich getragen werden.

In Marokko fährt man auf der rechten Straßenseite.

Höchstgeschwindigkeit

Die Höchstgeschwindigkeit im Lande ist 40 km/h, wird aber auch über Verkehrsschilder geregelt, auf welche unbedingt zu achten ist, da Polizeikontrollen keine Seltenheit sind. Strafen für Übertretungen sind innerorts besonders heftig.

Alkoholpromillegrenze

In Marokko herrscht für alle Auto- und Motorradfahrer eine Alkoholpromillegrenze von 0,0.

Sonstige Regeln
Die Beschilderung in Marokko erfolgt meist auf Arabisch und Französisch. Die Verkehrsregeln entsprechen generell denen der Europäischen Union. Auf Folgendes sollte man allerdings achten:

  • Teilweise werden die Vorfahrtsregeln nicht beachtet. Man sollte nicht auf sein Recht bestehen
  • Kreisverkehr: Es gilt rechts vor links (Schilder regeln alles Weitere)
  • Nachfahrten und nicht unbedingt nötige Überholmanöver vermeiden

Vorsichtiges und umsichtiges Fahren ist v.a. geboten. Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist fast unmöglich.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Marokko lautet:

MA

Fremdenverkehrsamt

Marokkanisches Fremdenverkehrsamt
Graf-Adolf-Straße 59
40210 Düsseldorf
Tel: 0049 - (0)211 - 37 05 51/ 52
Email: marokkofva@aol.com

Marokko: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Reisende nach Marokko benötigen ein Visum, einen Reisepass (Gültigkeit drei Monate für Visa bis zu einer Dauer von einem Monat bzw. sechs Monate für Visa bis zu einer Dauer von drei Monaten) sowie ein Rückflug- bzw. Weiterreiseticket.

Devisen

Die Landeswährung von Marokko ist der Marokkanische Dirham:
1 Dh bzw. MAD = 100 Centimes.

  • Ein- und Ausfuhr der Landeswährung
    Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Dirham unterliegt Beschränkungen.
  • Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen
    Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt, eine Deklarationspflicht besteht für Beträge über einen Gegenwert von 15.000 Dirham. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist bis zur Höhe des bei der Einreise deklarierten Betrags gestattet.

Waren, Drogen, Souvenirs

Für die Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol gelten die international üblichen Freimengen. Bei der Ausreise wird sehr streng nach Rauschgift gesucht. Zollprobleme treten vor allem dann auf, wenn jemand ein Fahrzeug nach Marokko eingeführt hat und es nicht wieder mit ausführt.

Drogen
Große Vorsicht ist bei Drogen geboten, die man in vielen Orten Marokkos auch auf offener Straße angeboten bekommt. Sie sind illegal, auch wenn man das Gefühl hat, jeder würde zu jeder Zeit Haschisch rauchen. Wen die sportliche Herausforderung eines dreimonatigen bis fünfjährigen Gefängnisaufenthaltes reizt, der kann Drogen natürlich auch außer Landes schmuggeln. Man sollte immer daran denken, dass ein marokkanisches Gefängnis eine Erfahrung ist, die man nicht unbedingt machen muss.

Günstige Waren, Souvenirs
In den alten Königsstädten Fés und Meknés sowie in Marrakesch kann man wunderschöne handgewebte Läufer und Teppiche, sowie noch handgefärbte Kleidungsstücke erwerben. Aber auch Lederwaren, Kupfer- und Silberarbeiten, Ton-und Porzellangefäße werden im ganzen Land feilgeboten.

Marokko: Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektions-Erkrankungen

In Marokko ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektions-Erkrankungen zu rechnen:

  • Malaria: Es besteht ein geringes Malaria-Infektionsrisiko in der Provinz Chefchaouen. Es kommt praktisch nur die Malaria tertiana vor.
  • Amöbenruhr
  • Bakterienruhr
  • Bilharziose
  • Cholera
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Fleckfieber - besonders im Nordosten des Landes
  • Hepatitis A und B
  • Kala Azar-Erkrankung
  • Meningokokken - Meningitis
  • Kinderlähmung, Polio
  • Leishmaniose-Erkrankung
  • Tetanus
  • Tollwut
  • Typhus

Impfempfehlungen

  • Diphtherie - eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Hepatitis A und B
  • Kinderlähmung, Polio - eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Meningokokken-Meningitis
  • Tetanus - eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Tollwut - aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können.
  • Typhus - aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Impfpflicht
Bei der Einreise und für den Aufenthalt in dem Land bestehen keine Impfvorschriften.

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist eine Malariaprophylaxe nicht erforderlich. Aber das Mitführen eines "Stand-by-Präparats" ist empfehlenswert.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de/de

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