Formalien, Visa
Touristen benötigen für die Einreise nach Algerien einen gültigen Reisepass, ein Visum und ein Rückflug- bzw. Weiterreiseticket. Bei Einreise aus einem Gelbfieber-Infektionsgebiet muss eine gültige Gelbfieber-Impfung nachgewiesen werden. Erteilung von Visa in Deutschland:
Visa- Abteilung der Botschaft von Algerien
Görschstraße 45-46
13187 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 43 73 70
Anreise und Verkehr
Am schnellsten, bequemsten und preiswertesten gelangt man mit dem Flugzeug nach Algerien.
Flugzeug
Direktflüge nach Algier gehen ab Frankfurt/Main, Berlin und Genf. Ferner gibt es Verbindungen von verschiedenen französischen Städten nach Algier, Annaba, Batna, Béjaia, Biskra, Constantine, Hassi-Messaoud, Oran und Tlemcen.
Eisenbahn
Es existieren Zugverbindungen von Algier nach Tunis in Tunesien sowie nach Marrakesch in Marokko.
Auto und Bus
Von Algerien führen Straßen nach Marokko, Tunesien, Libyen, Niger und Mali. Vor Reisen in den nördlichen Teil Algeriens sollten unbedingt beim Auswärtigen Amt aktuelle Informationen über die örtliche Sicherheitslage eingeholt werden. Busverbindungen führen von Algerien nach Libyen, Tunesien, Marokko und Niger.
Reisen im Land
Flugverbindungen
Inlandsflüge gehen von Algier nach Annaba, Constantine und Oran. Von diesen Orten gibt es Flugverbindungen zu kleineren Städten und Oasen (z. B. Ouargla und Ghardaia) sowie in die Ölstädte.
Eisenbahn
Das Eisenbahn-Streckennetz des Landes umfasst etwa 4.000 km. Es verkehren Züge zwischen Algier, Oran, Béjaia, Skikda, Annaba und Constantine sowie von Annaba nach Tebessa, von Constantine nach Touggourt und von Mohammadia nach Bechar.
Bus
Überlandbusse verkehren zwischen allen größeren Städten.
Straßen und Mietwagen
Das Straßennetz des Landes umfasst etwa 105.000 km. Es ist in der Küstenregion relativ gut ausgebaut, außerdem führen einige Asphaltstraßen in die nördliche Sahara. Die beiden Trans-Sahara-Highways im Süden des Landes sind ebenfalls asphaltiert. Ansonsten sind die Wüstenstraßen unbefestigte Sandpisten und nur mit Allradantrieb befahrbar. Während der Dämmerung und nachts ist von Autofahrten außerhalb der Stadtzentren abzuraten, da mit falschen Straßensperren krimineller oder terroristischer Gruppen gerechnet werden muss. Ein Internationaler Führerschein ist erforderlich.
Fährverbindungen
Die größeren Hafenstädte Algier, Annaba, Arzew, Béjaia, Djidjelli, Ghazaouet, Mostaganem, Oran und Skikda sind durch Fähren miteinander verbunden.
Devisen
Landeswährung
Die Landeswährung von Algerien ist der
Algerische Dinar (DA) 1 DA = 100 Centimes.
- Ein- und Ausfuhr der Landeswährung
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 50 Dinar gestattet. - Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen
Die Einfuhr von Fremdwährungen (außer Goldmünzen) ist unbegrenzt, es besteht jedoch eine Deklarationspflicht.
Warenein- und Warenausfuhr
Folgende Artikel können zollfrei nach Algerien eingeführt werden:
- 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 400 g Tabak
- 1 l alkoholische Getränke sowie
- 500 ml Eau de Cologne oder 150 ml Parfüm.
Es besteht ein Ein- und Ausfuhrverbot für Gold, Schusswaffen und Drogen sowie ein Ausfuhrverbot für Schmuck. Wertvolle elektronische Geräte (z. B. Laptop) müssen bei der Einreise angemeldet werden. Bei Ausfuhr von Devisen ab 7.650 Euro ist ein Herkunftsnachweis erforderlich.
Internationales Kfz-Kennzeichen
Das internationale Kfz-Kennzeichen von Algerien lautet:
DZ |
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Fremdenverkehrsamt
National Tourism Office
02, Rue Ismaîl KERRAR- Boulevard Ernesto Che Guevara
16000 Algier
Tel: 00213 - (0)21 - 43 8060
Infektionskrankheiten
In Algerien ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektions-Erkrankungen zu rechnen:
- Malaria: In Algerien gibt es mit Ausnahme der Region Illizi (im Südosten des Landes) kein Risiko, sich mit Malaria zu infizieren. Dort ist mit einem geringen Infektionsrisiko in den Monaten März bis Oktober zu rechnen. Es kommen praktisch nur Infektionen mit der Malaria tertiana vor.
- Amöbenruhr
- Bakterienruhr
- Bilharziose vor allem im Gebiet von Maharashtra
- Cholera
- Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
- Fleckfieber, besonders im Nordosten des Landes
- Hepatitis A und B
- Kala Azar-Erkrankung
- Leishmaniose-Erkrankung
- Kinderlähmung, Polio
- Tetanus
- Tollwut
- Typhus
Impfempfehlungen
- Diphtherie - eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
- Hepatitis A und B
- Kinderlähmung, Polio - eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
- Tetanus - eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
- Tollwut - aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können.
- Typhus - aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
Impfpflicht
Für alle Personen, die aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber.
Aktuelle Warnhinweise
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
https://www.auswaertiges-amt.de/de/
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