Formalien, Visa
Mit einem normalen sowie einem vorläufigen Pass ist die Einreise nach Ägypten möglich, sofern die Dokumente bei der Einreise noch sechs Monate gültig sind.
Bei der Einreise mit dem Personalausweis. Bei der Ankunft erhalten Touristen eine Einreisekarte, für die zwei biometrische Passfotos mitzubringen sind. Bislang war nur ein Foto nötig.
Außerdem benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, das gegen eine Gebühr von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg sowie seit Dezember 2017 auch als 'E-Visa' ausgestellt."
Es besteht auch die Möglichkeit, das Dokument direkt bei der Einreise vor Ort kostenpflichtig an offiziellen Bankschalten vor Erreichen der Passschalter" zu erwerben.
Visa-Abteilung der Botschaft von Ägypten
Stauffenbergstr. 6-7
10785 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 47 90 18 80, 47 75 47 40/50
Anreise und Verkehr
Flugzeug
Direktflüge gehen von verschiedenen europäischen Städten nach Kairo, Sharm el Sheikh auf dem Sinai, Hurghada am Roten Meer, Luxor und Marsa Alam. Von diesen Flughäfen bestehen z.B. auch Verbindungen nach Eilat in Israel und Aqaba in Jordanien.
Schiff
Es existieren Schiffsverbindungen für Passagiere von Genua und Neapel nach Alexandria und Port Said sowie von Venedig nach Alexandria. Ferner besteht eine Fährverbindung zwischen Aqaba in Jordanien und Nuweiba.
Bus
Busverbindungen gehen von Tel Aviv, Haifa, Jerusalem und anderen Orten in Israel sowie von Amman in Jordanien nach Eilat an der ägyptischen Grenze. Außerdem verkehrt täglich ein Bus zwischen Jerusalem und Kairo.
Reisen im Land
Inlandflüge verkehren von Kairo aus täglich nach Alexandria, Sharm el Sheikh, Hurghada, Luxor, Assuan und Abu Simbel sowie wöchentlich nach Marsa Matruh, dem Katharinenkloster und Taba.
Bus
Ein sehr gutes nationales Busnetz verbindet alle Städte Ägyptens sowie die abgelegenen Regionen miteinander. Sammeltaxis und Minibusse verkehren sogar zwischen den einzelnen Dörfern.
Eisenbahn
Das Land verfügt über insgesamt etwa 5.100 km Eisenbahnstrecke. Von Kairo aus existieren Zugverbindungen nach Alexandria, Luxor, Assuan und in Richtung Sinai.
Straßen, Mietwagen
Das Straßennetz Ägyptens umfasst etwa 68.000 km. Die wichtigsten Straßen des Landes sind sehr gut ausgebaut, die Nebenstrecken sind u.a. wegen Schlaglöchern und Wanderdünen weniger empfehlenswert. Für Mietwagen wird ein internationaler Führerschein benötigt.
Ägypten gehört zu den Ländern mit den weltweit meisten Verkehrsunfällen. Vor allem auf den Überlandstrecken kommen häufig starke Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Nachtfahrten ohne Licht oder nur mit Standlicht vor. Das Zurücklegen der Strecke von Kairo nach Luxor mit dem Auto oder Bus wird aufgrund der Gefahr fundamentalistischer Terroranschläge nur in Begleitung eines Polizei- Konvois empfohlen. Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmten Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen. Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht auf dem Sinai, in einigen Küstenbereichen des Roten Meeres, am Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Fährverbindungen
Ägypten verfügt über etwa 3.500 km schiffbare Wasserwege, dazu gehören u.a. der Nil, der See Nasser, das rote Meer und der Suezkanal. Regelmäßiger Fährverkehr besteht zwischen Sharm el Sheikh und Hurghada. Ferner werden Nilkreuzfahrten zur Besichtigung der Tempel zwischen Luxor und Assuan angeboten. Vom Befahren der Strecke zwischen Kairo und Luxor wird wegen der Gefahr terroristischer Attacken abgeraten.
In der Nacht vom 2. auf den 3. Februar 2006 sank die über 30 Jahre alte Roll-on-roll-off-Fähre "Al Salam Boccaccio 98" auf dem Weg von Duba in Saudi Arabien nach Safaga in Ägypten. Von den ca. 1.400 Pssagieren der Fähre kamen vermutlich über 1.000 bei dem Unglück ums Leben. Nach Expertenaussagen vom Londoner Schifffahrtsregister Lloyd's gelten Roll-on-roll-off-Fähren generell als nicht sehr stabil. Sofern nur wenig Wasser in diese Schiffe gelangt, ist das Risiko des Kenterns und Sinkens sehr groß. Der Prozentsatz dieses Fährentyps bei Unglücken dieser Art ist riesig. Dieses Risiko gilt natürlich weltweit.
Devisen und Waren
Landeswährung
Die Landeswährung von Ägypten ist das Ägyptische Pfund. 1 EG £ = 100 Piaster.
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Ein- und Ausfuhr der Landeswährung
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 5.000 EGP begrenzt. -
Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen
Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt, es besteht jedoch eine Deklarationspflicht. Die Ausfuhr ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt.
Warenein- und Warenausfuhr
Sämtliche Dinge für den persönlichen Bedarf dürfen in der Regel ohne Formalitäten eingeführt werden, das Mitführen einer Videokamera muss jedoch vorher anmeldet werden. Folgende Artikel können zollfrei nach Ägypten eingeführt werden:
- 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Tabak
- 1 l alkoholische Getränke
- 1 l Eau de Cologne und Parfüm für den persönlichen Gebrauch
Ein striktes Einfuhrverbot besteht u.a. für Drogen, Betäubungsmittel, Medikamente (außer zum persönlichen Gebrauch) und Baumwolle. Es besteht ein striktes Ausfuhrverbot für antike Gegenstände (über 100 Jahre alt) sowie alle unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tiere (z.B. Korallen). Nicht ausgeführt werden dürfen Drogen und Lebensmittel. Im Land gekauftes Gold und Silber darf nur in kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch ausgeführt werden. Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Internationales KfZ-Zeichen
Das internationale Kfz-Kennzeichen von Ägypten lautet:
ET |
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Infektionskrankheiten
In Ägypten ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektions-Erkrankungen zu rechnen:
- Malaria: Vor allem während der Zeit von Juni bis Oktober besteht ein eher geringes Infektions-Risiko. Es kommen sowohl die gefährlichere Malaria tropica als auch die Malaria tertiana vor.
- Amöbenruhr
- Bakterienruhr
- Bilharziose
- Cholera
- Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
- Filariose
- Fleckfieber
- Hepatitis A und B
- Kala Azar-Erkrankung
- Leishmaniose-Erkrankung
- Kinderlähmung, Polio
- Meningokokken-Meningitis
- Tetanus
- Tollwut
- Typhus
Impfempfehlungen
- Diphtherie - eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
- Hepatitis A und B
- Kinderlähmung, Polio - eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
- Meningokokken-Meningitis
- Tetanus - eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
- Tollwut - aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können.
- Typhus - aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber.
Gelbfieberimpfung von Kindern
In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über ein Jahr, in einigen Ländern sogar ab sechs Monaten. Dazu ist festzustellen: Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. Enzephalitis. Rund Zweidrittel der davon Betroffenen waren Kinder unter sechs Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber-Infektionsgebiete dann gemieden werden. Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden!
Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.
Fremdenverkehrsämter
Ägyptisches Fremdenverkehrsamt in Deutschland
Kaiserstraße 66
60329 Frankfurt / Main
Tel: 0049 - (0)69 - 252 153
Email: staatlich@aegyptisches-fremdenverkehrsamt.de
Ägyptisches Fremdenverkehrsamt in Österreich
Opernring 3/3/301
1010 Wien
Tel: 0043 - (0)1 - 587 66 33
Email: aegypten@chello.at
Ägyptisches Fremdenverkehrsamt in der Schweiz
Marktgasse 59
3011 Berne
Tel: 0041 - (0)31 - 311 22 10
Aktuelle Warnhinweise
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
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