Kurze Übersicht
Das Bistum Fulda umfasst eine Fläche von rund 10.000 km². Auf dem Gebiet des Bistums leben insgesamt rund 2,3 Mio. Menschen, von denen sich rund 418.000 zur römisch-katholischen Kirche bekennen. Die Diözese (= Bistum) umfasst 302 Kirchengemeinden.
Die Geschichte des Bistums reicht bis ins Jahr744 zurück.
Der frühere Bischof Johannes Dyba (1929 - 2000), Bischof von 1983 bis 2000, der auch gleichzeitig Militärbischof der Bundeswehr war, galt seinerzeit als von seinen Ansichten sehr überzeugter und auch streitbarer Kirchenführer, der sogar in Talk-Shows häufiger zu sehen war. Der Bischofssitz der Diözese Fulda ist derzeit vakant.
Insgesamt gibt es in Deutschland sieben Erzbistümer und zwanzig Bistümer, also 27 Diözesen.
In Deutschland hat die Katholische Kirche rund 23,3 Millionen Mitglieder, während alle Evangelischen Landeskirchen (EKD) zusammen über rund 21,5 Millionen verfügen. Es sei außerdem erwähnt, dass es in Deutschland rund 24.500 katholische und 26.000 evangelische Kirchen - bei ca. 2.000 Moscheen - gibt.
Im Jahr 744 wurde durch den Bonifatius-Schüler „Sturmius“ das Kloster Fulda gegründet und 751 durch Papst Zacharias (679-752) unmittelbar dem Heiligen Stuhl in Rom unterstellt. Das Jahr 744 wird offiziell als das Gründungsjahr des Bistums angesehen.
Wichtig war der Umstand, dass das Kloster Fulda nicht innerhalb eines Bistums lag, sondern an der Grenzlinie zwischen dem Bistum Mainz und dem ebenfalls von Bonifatius gegründeten Bistum Würzburg lag.
Im Laufe des Hochmittelalters erreichte der Abt des Klosters eine politisch herausragende Stellung, die sogar einige Bischöfe im Reich übertraf. Außerdem besaß der Abt für die meisten der etwa 70 Pfarreien ein Besetzungsrecht. So war es nicht verwunderlich, dass der Abt alles daran setzte, dass das Kloster Fulda (Abtei Fulda) zum Bistum ernannt würde. So sind um das Jahr 1500 die Rechte der beiden zuständigen Bischöfe von Mainz und Würzburg weitgehend abgeschafft worden. In den Jahren von 1531 bis 1533 versuchte der Abt in Rom durch den Papst die formelle Erhebung der Abtei zum Bistum zu erreichen. Nachdem dies aber am Widerstand des Bischofs von Würzburg scheiterte, schaffte der Abt auch ohne den Segen aus Rom mehr oder weniger vollendete Tatsachen, und so nahm der Abt des Fuldaer Klosters etwa ab Mitte des 16. Jahrhunderts die Stellung einer Art Quasi-Bischofs ein.
In dieser Eigenschaft gründete er im Jahr 1572 ein eigenes Priesterseminar in Fulda, und im 17. Jahrhundert beriefen die Äbte wiederholt Diözesansynoden ein und „visitierten“ die Pfarreien seines Herrschaftsgebietes. Das alles waren Hoheitsakte, die an sich einem Bischof vorbehalten waren. Die weiteren Bemühungen in Rom führten 1727 dazu, dass ein Mönch des Klosters zum Weihbischof ernannt wurde. Als dessen Nachfolger im Rang eines Weihbischofs wurde im Jahr 1737 der Abt ernannt.
Damit waren geistliche und weltliche Hoheitsrechte in einer Hand vereinigt. Folgerichtig erhob Papst Benedikt XIV. am 5.Oktober 1752 die bisherige Abtei Fulda zum Bistum Fulda, an dessen Spitze dann anstelle eines Abtes ein Bischof stand. Im Zuge der Französischen Revolution, der napoleonischen Herrschaft und infolge des Wiener Kongresses wurde das Bistum im Jahr 1821 neu gegliedert. Dabei verlor es den inzwischen zu Bayern gehörenden Teil an das Bistum Würzburg.
Aber es erhielt andererseits eine Reihe von Gebieten hinzu, so u.a. die Gebiete des Kurfürstentums Hessen. Und im Jahr 1857 kamen noch die Katholiken des Großherzogtums Sachsen-Weimar hinzu.
Allerdings brachte eine päpstliche Bulle gegenüber dem im Jahr 1929 zwischen Preußen und dem Hl. Stuhl geschlossenen Konkordat erhebliche Veränderungen in der Ausdehnung des Bistumsmit sich. Infolgedessen verlor das Bistum Fulda den ehemals kurhessischen Teil von Frankfurt/Main, der etwa drei Viertel desheutigen Stadtgebietes von Frankfurt ausmacht, an das Bistum Limburg und erhielt dafür vom Bistum Paderborn das überwiegend katholische Kommissariat Heiligenstadt und das weiträumige Dekanat Erfurt mit einem Anteil von Katholiken von nur etwas mehr als 3,5 Prozent. Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 erfolgte die bisher letzte Neuordnung der Bistumsgrenzen.
Dabei fiel ein beträchtlicher Anteil der bis dahin östlichen Gebiete der Diözese" an das im Jahr 1994 neu errichtete Bistum Erfurt.
Jedoch verblieb das Dekanat Geisa beim Bistum Fulda, deren Pfarreien durch eine viele hundert Jahre alte gemeinsame Geschichte mit dem ehemaligen Hochstift und späteren Bistum Fulda verbunden waren.
Öffentlicher Bistumshaushalt
Über den Öffentlichen Bistumshaushalt laufen u.a. die Kirchensteuer und eine Reihe von staatlichen Leistungen. Die Bilanzen dieses Haushalts sind öffentlich zugänglich bzw. werden vom Bistum veröffentlicht. Dieser Haushalt wird meistens von einem Gremium kontrolliert, in dem sich auch katholische Laien befinden.
Bischöflicher Stuhl
Unter diesem Begriff versteht man Teile des Eigentums eines Bistums bzw. Erzbistums, das nahezu steuerfrei ist. Eine Kontrolle üben der Bischof selbst und einige bischöfliche Institutionen - wie der Vermögensverwaltungsrat - aus. Dieses Vermögen wurde innerhalb vieler Jahre durch Schenkungen, Erbschaften, Stiftungen oder Aktien erworben. Auch Immobilien, Ländereien, Wälder, Brauereien, Banken oder Akademien und deren Erträge, wie z.B. Zinsen zählen dazu. Der Bischöfliche Stuhl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist gegenüber staatlichen Institutionen nicht auskunftspflichtig.
Vermögenshaushalt des Bistums
Der Vermögenshaushalt des Bistums ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufsicht führt ein so genannter Kirchensteuerrat, der seine Aufsicht aber meist an den Diözesanverwaltungsrat delegiert hat. Die Vermögenswerte bleiben gegenüber anderen Personen geheim, und es besteht gegenüber dem Staat und seinen Institutionen keine Auskunftspflicht. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Vermögenshaushalt des Domkapitels
Der Vermögenshaushalt des Domkapitels ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die dem Staat gegenüber nicht auskunftspflichtig ist und deren Vermögenswerte teilweise geheim sind. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Die Aufsicht führt das Domkapitel, das z.B. auch dem Papst Vorschläge für die Wahl eines neuen Bischof machen kann.
Es gibt Schätzungen, dass einige deutsche Bistümer bzw. Erzbistümer über ein Vermögen, auch in Form von Ländereien oder Immobilien, von einigen Milliarden Euro verfügen - darin sind nicht die Werte von Domen, Kirchen u.ä. eingerechnet.
Die Bischofskirche
Die Bischofskirche des Bistums Fulda ist der Dom St. Salvator und St. Bonifatius. An der Stelle des heutigen Doms stand die Ratgarbasilika, die früher die größte Basilika nördlich der Alpen war und von 791 und 891 erbaut wurde. Sie wurde aber wegen des geplanten neuen Dombaus größtenteils abgerissen.
Die Pläne des neuen Doms stammten aus dem Jahr 1700 von dem Maurer und Steinmetz Johann Dientzenhofer (1663-1726). Er erstellte sie im Auftrag des Fürstabtes Adalbert von Schleiffras, Fürstabt von 1700 bis 1714. Mit dem Bau des Doms wurde 1704 im Baustil des Barock begonnen. Bei dem Bau wurde auch teilweise auf die alten Fundamente der Ratgarbasilika zurückgegriffen. Bereits drei Jahre später im Jahr 1707 war der Rohbau fertig gestellt und im Jahr 1712 auch in seinem im Inneren ausgestaltet. Die Weihe des Doms fand am 15. August 1712 statt. Infolge eines Feuerwerks anlässlich des Bonifatiusfestes 1905 geriet der Turmhelm des Nordturms in Brand und wurde dabei erheblich beschädig, aber wenig später wieder hergestellt. Im Dom befindet sich die Grabstätte des Heiligen Bonifatius (um 672-754).
Der Fuldaer Bischof
Bischofssitz der Diözese Fulda ist derzeit vakant. Mit einer Besetzung ist erst im Jahr 2019 zu rechnen.
Besoldung des Bischofs
Aufgrund des "Hauptschlusses der außerordentlichen Reichsdeputation" (Reichsdeputationshauptschluss) vom 27. April 1803 - nach den vorangegangenen Enteignungen der Kirchen unter Napoleon - zahlt der deutsche Steuerzahlen noch heutzutage ca. 500 Millionen Euro als Entschädigung an die beiden großen Kirchen - unabhängig von der Kirchensteuer.
Davon werden u.a. die Bischöfe bzw. Erzbischöfe sowie die Weihbischöfe besoldet. Die Höhe dieser Besoldung entspricht in etwa der eines Staatssekretärs in einem Bundes- oder Landesministerium.
Kontakt
Tel.: 0661 - 87 - 0
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