Das Bistum Eichstätt gehört zu den eher kleineren und weniger bekannten deutschen katholischen Bistümern. Es umfasst eine Fläche von 6.025 km² und liegt mitten in Bayern; es grenzt im Süden und Westen an das Bistum Augsburg, im Norden an das Bistum Bamberg und im Osten an das Bistum Regensburg. Auf dem Gebiet des Bistums Eichstätt treffen die vier bayerischen Regierungsbezirke Oberbayern, Schwaben, Mittelfranken und Oberpfalz zusammen. Die Anfänge des Bistums gehen auf das Jahr 741 zurück.
Auf dem Gebiet des Bistums leben rund 880.000 Menschen, von denen sich rund 427.000 zur römisch-katholischen Kirche bekennen. Seit 2006 ist Dr. Gregor Maria Hanke der 82. Bischof der Diözese (= Bistum) Eichstätt.
Insgesamt gibt es in Deutschland sieben Erzbistümer und zwanzig Bistümer, also 27 Diözesen und Erzdiözesen.
In Deutschland leben ca. 23,3 Mio. Katholiken, 21,5 Mio. Protestanten und rund 2 Mio. Christen, die anderen christlichen Gemeinschaften angehören. Es sei außerdem erwähnt, dass es in Deutschland rund 24.500 katholische und 26.000 evangelische Kirchen - bei ca. 2.000 Moscheen - gibt.
Grabeskirche
Ein religiöses und kulturhistorisches Kleinod befindet sich in der von 1623-1625 erbauten Kapuziner-Klosterkirche in Eichstätt in Form einer aus dem Jahr 1166 stammenden Nachbildung der Grabeskirche von Jerusalem. Näheres unter Sehenswürdigkeiten.
Kleiner geschichtlicher Abriss
Ein genaues Datum ist für die Entstehung des Bistums nicht bekannt, man geht aber offiziell vom Jahr 741 aus. Aber es gilt als gesichert, dass der erste Bischof von Eichstätt der Angelsachse Willibald (700-787), ein Verwandter des Hl. Bonifatius (672-754), war, der im Jahr 740 von Bonifatius in Eichstätt zum Priester geweiht worden war. Im Jahr darauf wurde Willibald in Sülzenbrücken bei Erfurt zum Bischof geweiht. Nach seiner Rückehr nach Eichstätt gründete Willibald ein Kloster, das den Beginn der Entstehung des Bistums Eichstätt markierte.
Die Lage der Diözese im alemannisch-fränkisch-bayerischen Zentrum führte dazu, dass der Kirche von Eichstätt im Mittelalter eine große Bedeutung zuteil wurde. Einen Höhepunkt erreichte diese Entwicklung unter Bischof Gebhard I., Bischof von 1042 bis 1057, der als Viktor II. von 1055 bis 1057 zeitgleich auch Papst in Rom war.
Mit dem Aussterben der Grafen von Hirschberg im Jahr 1305 ging ein großer Teil ihres Erbes in den Besitz der Eichstätter Bischöfe über, die damit über ein relativ großes und gleichzeitig weltliches Herrschaftsgebiet verfügten, den so genannten „Unteren Stift“. Im Zuge der durch Martin Luther ausgelösten Reformation in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts wurden zahlreiche katholische Klöster aufgelöst.
Eine finstere Rolle spielte der Fürstbischof Johann Christoph von Westerstetten, Fürstbischof von 1612 bis 1637. Unter seiner Regentschaft kam es zu einem regelrechten Hexenwahn mit unzähligen Hexenverfolgungen, die in der Regel nach entsetzlichen Folterungen mit der Verbrennung der vermeintliche Hexen am lebendigen Leib endeten. Er wurde deswegen im Volksmund als der „Hexenbischof“ bezeichnet. Zusätzlich war Johann Christoph von Westerstetten besonders eifrig bei der Verbreitung der Gegenreformation. So rief er im Jahr 1614 die Jesuiten nach Eichstätt und brachte das Bistum 1617 in die Katholische Liga. Infolge seiner Aktivitäten schloss sich rund die Hälfte der vorher zum Protestantismus konvertierten Gebiete des Bistums wieder dem katholischen Glauben an.
Wie in großen Teilen Europas verfiel im Verlauf des Dreißigjährigen Krieg auch hier sowohl das weltlich-soziale wie auch das religiöse Leben in einer bis dahin nicht gekannten Weise. Umso beachtlicher ist das Aufblühen des religiösen Lebens in der Zeit des folgenden Barock - auch in der Diözese Eichstätt. Dies zeigte sich nicht zuletzt in einer großen Anzahl von neu errichteten Sakralbauten, die noch heute die Menschen anziehen und faszinieren.
Ein einschneidendes Ereignis bestand in der Säkularisierung während der Herrschaft Napoleons um 1803. Im Jahr 1806 war der bayerische König infolgedessen auch Landesherr über alle Gebiete des Bistums Eichstätt geworden. Als Folge dessen kam es zu einer Gleichstellung der christlichen Konfessionen im neuen bayerischen Staat. Dies führte u.a. dazu, dass es Katholiken erleichtert wurde in evangelischen Gebieten eine Wohnung zu beziehen und umgekehrt. Protestanten zogen in katholische Regionen und Katholiken in protestantische Gebiete. Auf diese Weise entstanden ab etwa Mitte des 19. Jahrhunderts neue katholische Seelsorgebezirke und Pfarreien wie etwa Schwabach, Altdorf, Weißenburg und Gunzenhausen. Diese konfessionellen Verhältnisse blieben in den folgenden Jahrzehnten bis zum Kriegsende 1945 relativ unverändert.
Durch die Ansiedlung zahlreicher Flüchtlinge und Heimatvertriebener aus den Ostgebieten des ehemaligen Deutschen Reichs nach Kriegsende, änderte sich dieses Verhältnis allerdings wesentlich. So zählte die Diözese im Jahr 1948 ca. 340 000 Katholiken, während es im Jahr 1940 beispielsweise nur rund 210.000 gezählt hatte. Der Anstieg der katholischen Bevölkerung führte u.a. zur Errichtung einer Reihe neuer Pfarreien und damit zum Bau zahlreicher neuer Kirchen.
Nicht zuletzt deswegen sind von den rund 880.000 Menschen, die auf dem Gebiet der Diözese leben rund 433.000 Katholiken.
Öffentlicher Bistumshaushalt
Über den Öffentlichen Bistumshaushalt laufen u.a. die Kirchensteuer und eine Reihe von staatlichen Leistungen. Die Bilanzen dieses Haushalts sind öffentlich zugänglich bzw. werden vom Bistum veröffentlicht. Dieser Haushalt wird meistens von einem Gremium kontrolliert, in dem sich auch katholische Laien befinden.
Bischöflicher Stuhl
Unter diesem Begriff versteht man Teile des Eigentums eines Bistums bzw. Erzbistums, das nahezu steuerfrei ist. Eine Kontrolle üben der Bischof selbst und einige bischöfliche Institutionen - wie der Vermögensverwaltungsrat - aus. Dieses Vermögen wurde innerhalb vieler Jahre durch Schenkungen, Erbschaften, Stiftungen oder Aktien erworben. Auch Immobilien, Ländereien, Wälder, Brauereien, Banken oder Akademien und deren Erträge, wie z.B. Zinsen zählen dazu. Der Bischöfliche Stuhl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist gegenüber staatlichen Institutionen nicht auskunftspflichtig.
Vermögenshaushalt des Bistums
Der Vermögenshaushalt des Bistums ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufsicht führt ein so genannter Kirchensteuerrat, der seine Aufsicht aber meist an den Diözesanverwaltungsrat delegiert hat. Die Vermögenswerte bleiben gegenüber anderen Personen geheim, und es besteht gegenüber dem Staat und seinen Institutionen keine Auskunftspflicht. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Vermögenshaushalt des Domkapitels
Der Vermögenshaushalt des Domkapitels ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die dem Staat gegenüber nicht auskunftspflichtig ist und deren Vermögenswerte teilweise geheim sind. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Die Aufsicht führt das Domkapitel, das z.B. auch dem Papst Vorschläge für die Wahl eines neuen Bischof machen kann.
Es gibt Schätzungen, dass einige deutsche Bistümer bzw. Erzbistümer über ein Vermögen, auch in Form von Ländereien oder Immobilien, von einigen Milliarden Euro verfügen - darin sind nicht die Werte von Domen, Kirchen u.ä. eingerechnet.
Die Bischofskirche des Bistums Eichstätt ist der Dom zu Eichstätt, St. Salvator, unserer lieben Frau und St. Willibald. Der Dom besteht aus einer dreischiffigen Hallenkirche und geht auf eine vom heiligen (St.) Willibald (700-787) im 8. Jahrhundert errichtete Steinkirche zurück. Die heutige Kirche entstand im Stil der Hoch- und Spätgotik und wurde um 1510 mit der Fertigstellung des Mortuarium abgeschlossen. Als Mortuarium bezeichnet man ein Gebäude, das als Grablege z. B. für Angehörige des Hochadels oder höhere Geistliche gedacht war. Im Jahr 1718 wurde der Dom mit dem Bau der Westfassade unter dem Hofbaudirektor Gabriel de Gabrieli (1671-1747) im Stil des Barock vollendet. In den folgenden Jahrhunderten fanden weitere Veränderungen und Restaurierungen am Äußeren und im Inneren des Doms statt, die ihn aber im Wesentlichen in seiner ursprünglichen Gestalt von 1718 beließen. Er gilt mit seinem Kreuzgang und dem Mortuarium als eines der bedeutendsten mittelalterlichen Baudenkmäler in ganz Bayern.
Der Bischof der Diözese Eichstätt ist Dr. Gregor Maria Hanke. Gregor Maria Hanke wurde am 2. Juli 1954 in Elbersroth im Landkreis Ansbach in Mittelfranken/Bayern geboren. Von 1960 bis 1964 besuchte er in seiner Geburtsstadt die damalige Volksschule. Sein Abitur legte er im Jahr 1974 am Willibald-Gymnasium in Eichstätt ab und trat danach in das Eichstätter Priesterseminar ein. Nach einem Studienjahr in London 1976/1977 legte Hanke 1980 sein Diplom an der Katholischen Universität Eichstätt ab. In den Jahren 1980/1981 war er als Religionslehrer an der Berufsschule in Roth im Landkreis tätig. Seine Weihe zum Priester erhielt er am 10. September 1983 im Kloster Plankstetten in der Diözese Eichstätt in der Oberpfalz durch Bischof Dr. Alois Brems (1906-1987). Nach einem Auslandsaufenthalt in Oxford und verschiedenen Tätigkeiten in Deutschland wurde er am 13. Juli 1994 zum 54. Abt der Benediktinerabtei Plankstetten gewählt. Seine Promotion zum Dr. theol. schloss er im Jahr 2002 an der Theologischen Fakultät der Jesuitenhochschule in Frankfurt St. Georgen erfolgreich ab.
Ein großer Schritt in seinem geistlichen Werdegang bildete am 14. Oktober 2006 die Ernennung durch Papst Benedikt XVI. (1927) zum 82. Bischof von Eichstätt und am 2. Dezember die anschließende Bischofsweihe im Dom zu Eichstätt durch Erzbischof Dr. Ludwig Schick. Der Bischof von Eichstätt ist kraft Amtes Großkanzler (Magnus Cancellarius) der Katholischen Universität und Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt.
Besoldung des Bischofs
Aufgrund des "Hauptschlusses der außerordentlichen Reichsdeputation" (Reichsdeputationshauptschluss) vom 27. April 1803 - nach den vorangegangenen Enteignungen der Kirchen unter Napoleon - zahlt der deutsche Steuerzahlen noch heutzutage ca. 500 Millionen Euro als Entschädigung an die beiden großen Kirchen - unabhängig von der Kirchensteuer.
Davon werden u.a. die Bischöfe bzw. Erzbischöfe sowie die Weihbischöfe besoldet. Die Höhe dieser Besoldung entspricht in etwa der eines Staatssekretärs in einem Bundes- oder Landesministerium.
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